Auftrag geschrieben am 01.04.2009 16:45:03
Kindesunterhalt + Unterhalt für ledige Mutter
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenich bin Studentin (28) und jetzt im letzten Semester und werde voraussichtlich im September mein erstes Kind bekommen. Mit dem zukünftigen Vater wohne ich noch zusammen. Da er jedoch erhebliche Probleme mit der Schwangerschaft hat und dieses "voll auslebt" beabsichtige ich in der nächsten Zeit auszuziehen. Die Frage ist für mich natürlich, wovon ich künftig was bezahlen kann.
Er ist geschäftsführender Gesellschafter in seiner eigenen Firma, bezieht daraus 4.250 € netto, wovon jedoch noch 600 € für den Firmenwagen als Sachbezug abgezogen wird. Des weiteren ist aus seinem Netto der Beitrag für die private Krankenversicherung (ca. 350 € mtl.) zu zahlen. Außerdem hat er Einnahmen aus Vermietung in Höhe von ca. 2.500 € monatl. (nach Abzug der Kreditzinsen und der AfA). Inwieweit wird daraus der Unterhalt für unser Kind berechnet? Ist es richtig, dass er für mich auch noch drei Jahre Unterhalt zahlen müßte? Wieviel wäre das und wird das dann mit dem Elterngeld verrechnet?
Sind Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Immobilien auch relevant für die Unterhaltsberechnung, wenn ja inwieweit?
Weitere Unterhaltsverpflichtungen hat er nicht.
Vielen Dank für Ihre kompetente Beantwortung.
Auftrag angenommen am 01.04.2009 16:54:55
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie

