Auftrag geschrieben am 15.06.2010 09:40:15
Kindesunterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenbin seit etwa 2 Jahren geschieden. Habe zwei Kinder 11 und 15 Jahre. Meine Frau lebt von Harz4. Ich war bis vor 2 Monaten arbeitslos (ALG2) und arbeite nun wieder. Habe bis jetzt keinen Unterhalt zahlen können. Mein Einkommen ist jetzt ab Mai, 2000,- Euro Brutto / 1356,- Netto. Fahre jeden Tag mit dem PKW zur Arbeit und habe einen Arbeitsweg von 32 KM einfache Strecke. Die Kinder leben bei meiner geschiedenen Frau. Wenn ich nun nach Düsseldorfer Tabelle zahlen würde, könnte ich davon nicht mehr leben, da mir ja bis auf 900,- Euro alles als Unterhalt abgezogen würde. Jetzt gibt es die Möglichkeit, die tatsächlichen Aufwendungen für den Beruf anzusetzen (z.B. tägliche Fahrkosten). Können Sie mir sagen, ob ich da richtig liege, denn dann müsste ich etwas 85,- Euro noch an Unterhalt zahlen, gegenüber einigen hundert ohne diesen Ansatz.
Vielen Dank für Ihre Info.
mfg
Paul Stanitzek
Auftrag angenommen am 15.06.2010 09:46:00
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

