Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 30.07.2009 15:13:31

Kindesunterhalt volljährig

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Hallo,
die Tochter meines Freundes ist 19 Jahre alt und wohnt bei ihrer Mutter. Sie hat sich zum Halbjahr 2008/2009 in der 11. Klasse auf dem Gymnasium 1 Klasse zurückstufen lassen und zum Schuljahrende die Schule geschmissen wegen weiterhin sehr schlechten Noten. Sie gibt selbst zu, dass sie zu faul war und für mich hat sie innerhalb eines Schuljahres 2 x die Schulausbildung abgebrochen.

In der kurzen Zeit bekommt sie jetzt natürlich keinen Ausbildungsplatz, obwohl sie sich in den vergangenen 3 Wochen sehr bemüht hat. Sie will evtl. ein unentgeltliches Jahrespraktikum machen.

Wie wirkt sich das auf den Kindesunterhalt, den mein Freund zahlt, aus?

Und zwar: einerseits während des Praktikums, in dem sie kein Einkommen hat?
und andererseits, falls sie jetzt 1 Jahr gar nichts macht und das nächste Bewerbungsjahr abwartet?
Bleibt der Unterhalt der Mutter und des Vaters beim alten?
Vielen Dank im Voraus


Auftrag angenommen am 30.07.2009 15:17:01
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.