Auftrag geschrieben am 28.09.2011 13:25:34
Kindesunterhaltszahlung ins Ausland – Österreich
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenMeine geschiedene Frau (Österreicherin) und meine Tochter (17 Jahre, in Dtl. geboren) leben seit unserer Scheidung (2006) in Österreich.
Bei der Scheidung (Innsbruck) wurde der Kindesunterhalt mit 560,- festgelegt, der in dieser Höhe auch bis heute von mir bezahlt wurde (in Österr. gezahlte Kinderbeihilfe wurde von mir nicht eingerechnet!)
Jetzt verlangt mein Exfrau einen höheren Unterhalt – orientiert an den Sätzen in Österreich (22% des Nettoeinkommens in Österr.)
Nach aktuell gültiger Düsseldorfer Tabelle (o1.01.2011)liegt der von mir gezahlte Betrag aber immer noch höher als der in Dtl. gültige Satz.
Frage: ist die Forderung durchsetzbar oder gilt für mich die in Dtl. gültige Düsseldorfer Tabelle?
Auftrag angenommen am 28.09.2011 14:53:29
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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