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Auftrag geschrieben am 18.02.2012 17:42:08

Klage gegen Verwarnung wegen 2. Verstoß innerhalb der Probezeit

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 150,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute ein Schreiben vom Landratsamt München erhalten, in dem ich auf Grund eines zweiten Verstoßes innerhalb der Probezeit verwarnt wurde. Ich soll innerhalb von 2 Monaten an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen, und die Kosten für die Verwarnung tragen.

Aber: Meine Probezeit ist bereits seit einem Jahr abgelaufen, und während der Probezeit habe ich lediglich einen einzigen Verstoß begangen.

Ich habe meinen Führerschein auf Probe (FS17) am 07. Januar 2008 erhalten. Meine reguläre Probezeit endete also eigentlich am 07. Januar 2010.

Am 22.04.2009 habe ich einen Verstoß begangen, welcher am 04.08.2009 rechtskräftig wurde. Hierdurch wurde die Probezeit um 2 Jahre verlängert, also bis zum 07. Januar 2012. Um die Probezeit wieder zur verkürzen habe ich Ende 2010 in einer Fahrschule an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) erfolgreich teilgenommen, wodurch meine Probezeit wieder um 1 Jahr verkürzt wurde.

Meine Probezeit endete demnach also am 07. Januar 2011. In der Probezeit hatte ich noch einen Monat Fahrverbot, sollte dieses Fahrverbot den Ablauf der Probezeit hemmen, so würde meine Probezeit dennoch am 07. Februar 2011 enden.

Das Landratsamt München hat nun vom KBA die Information erhalten, dass ich folgende 2 weitere Verstöße begangen habe:

Tattag: 19. Juni 2011
Tatbezeichnung: Ungenügender Abstand (3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
Rechtskraft: 29.11.2011

Tattag: 21. August 2011
Tatbezeichnung: +25km/h außerhalb der Ortschaft (1 Punkt)
Rechtskraft: 22.11.2011

Wie Sie sehen wurde keiner dieser Verstöße innerhalb der Probezeit begangen, was mir jedoch vorgeworfen wird.

Ich habe zudem mittlerweile eingesehen, dass mein Fahrverhalten so nicht in Ordnung ist, und habe FREIWILLIG an einem ASP Seminar teilgenommen, dieses Seminar habe ich letzten Donnerstag abgeschlossen und wollte die Bescheinigung am Montag bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen, und wurde heute von diesem Schreiben schockiert...

Mein Problem ist, dass am Ende dieses Bescheides der folgende Hinweis steht:

"
Gegen diese Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in der Bayerstraße 30, 80335 Münmchen [...] erhoben werden.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Freistaates Bayern abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen."

Ich möchte daher folgende Klage erheben:
- die Verwarnung wird zurückgezogen
- die Kosten müssen nicht von mir getragen werden
- meine notwendigen Auslagen (Anwaltskosten, etc.) werden erstattet.


Sollten Sie weitere Informationen benötigen so kann ich diese gerne nachreichen. Insbesondere kann ich Ihnen noch folgende Informationen zukommen lassen:

- Fahrschule wo ich am ASF teilgenommen habe
- Behörde wo die Bescheinigung über ASF von der Fahrschule eingereicht wurde.


Auftrag angenommen am 18.02.2012 18:14:16
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
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