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Auftrag geschrieben am 29.04.2011 02:50:11

Klage gegen das Land Rheinlandpfalz auf ca. 3600-7200 Euro

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Guten Tag ich habe hier folgenden Auftrag für meinen Freund zu vergeben: Lesen sie sich bitte alles genau durch und entscheiden sie dann, ob sie diesen Auftrag zu den Konditionen annehmen.

Vorgeschichte: Mein Freund (27)war vom 25.11.2008 bis 10.06.2011 in der JVA Zweibrücken in RLP inhaftiert wegen Betrugsdelikte. Er wurde dann sehr frühzeitig entlassen. Während dieser Zeit verbrachte er mindestens 240 Tage auf einer Doppelzelle, die ca. 4-5 m2 groß war. Es bestand hier keine Ablüftung in der Zelle und keine seperate Abtrennung der Toilette, so dass hier keine Privatsphäre vorhanden war.

Es soll sich nun auf folgendes Urteil gestützt werden :
Aufgrund dieser menschenunwürdigen Behandlung kann dem betroffenen Häftling nach § 839 BGB ein Schadensersatzanspruch gegen das Land als Träger der Einrichtung zustehen, wobei durch das OLG Hamm beispielsweise eine Entschädigung von € 15 - € 20 pro Hafttag (OLG Hamm, 25.03.2009, 11 W 106/08), durch das OLG Schleswig-Holstein eine Entschädigung von € 3.000,00 als angemessen erachtet wurden. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 19.06.2008, 11 U 24/07) Ausschlaggebend sind hierbei letztendlich die jeweiligen Umstände des Einzelfalles.

Mein Freund möchte nun Klage gegen das Land Rheinlandpfalz einreichen, auf Schmerzensgeld. Hierbei soll der Tagessatz zwischen 15 und 30 Euro liegen.

Hinweis: Zu beachten ist allerdings, dass ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 Abs. 3 BGB nicht besteht, wenn es der Betroffene nicht versucht hat, den Schaden durch Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden. Es müsste daher in Ihrem Fall geprüft werden, ob und wie Sie versucht haben, sich gegen die Haftbedingungen durch beispielsweise eine Beschwerde zur Wehr zu setzen.

Ergänzende Antwort hierauf : Mein Freund hat immer mitgeteilt, dass er sich mit einer Doppelbelegung nicht einverstanden erklärt und man hat ihm persönlich gesagt, wenn er eine vorzeitige Entlassung in Betracht ziehen will, soll er sich ruhig verhalten . Er wurde spektakulär auf einer Erwachsenenstrafe auf 2/3 entlassen (2,11 Jahre) und ein kompletter Widerruf von 20 Monaten aus einer Jugendstrafe nchmals zur Bewährung ausgesetzt. Dies wäre sicherlich so nicht möglich gewesen wenn er sich mit Klagen gewehrt hätte. Auch hatte er Anträge geschrieben, dass er mit einem Häftling auf eine Zelle verlegt werden möchte, da man ihm gesagt hat, er muss seine Einzelzelle auf dem geschlossenen Gang verlassen wenn er Lockerung haben möchte, und wenn er auf den langen Gang verlegt werde, komme er in irgendeine Zelle. Er hatte aber auch immer parallel mehrere Anträge auf Einzelzelle gestellt, und es können auch andere Häftlinge bezeugen, dass Ihm dies zu schaffen machte.

Der Auftrag soll übernommen werden, in Form eines Schreibens an die JVA Zweibrücken zwecks Aufforderung zur Auskunft, wieviee Tage genau mein Freund auf einer Doppelzelle gelegen hat. Er kennt die Zeiträume. Es soll jedoch abgeglichen werden. Gleichzeitig soll die JVA Zweibrücken mit dem Vorwurf konfrontiert werden und hierzu eine Stellungsnahme angeben. Danach soll das Ministerium bzw die zuständige Stelle des Landes RLP zu einer Zahlung aufgefordert werden. Diese soll sich auf die o.g. Forderung belaufen. Sollte keine Einigung außergerichtlich erzielt werden, soll Klage beim zuständigen Landgericht erhoben werden.

Mein Freund ist ALG 2 Empfänger, ich Studentin. Die Summe i.H.v. 50 Euro bezieht sich auf das Schreiben an die JVA Zweibrücken und sofern diese Auskunft gibt, auf eine Aufforderung zur Zahlung an das Ministerium bzw die zuständige Stelle. Klage wird erhoben unter PKH. Dies wurde meinem Freund bereits in diversen Verfahren bewlligt.

ZUSATZ: Der angenommene Auftrag verpflichtet das Schreiben an die JVA Zweibrücken und eine Forderung an das Ministerium bzw die zuständige Stelle. Bei scheitern eines außergerichtichen Versuches erhebt der Anwalt im Auftrag meines Freundes Klage auf Schadenersatz in Form seiner Beiordnung eines ortsansässigen Anwaltes unter Bewilligung von PKH.




Auftrag angenommen am 29.04.2011 07:47:28
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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