Auftrag geschrieben am 17.06.2011 11:41:01
Kleinstunternehmen - wer zählt als Unternehmen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenseit etwas über einem Jahr arbeite ich in einem Unternehmen, welches laut Arbeitsvertrag sich auf den Ausschluß von Kundigungsschutz aufgrund einer geringen Mitarbeiteranzahl beruht.
Es handelt sich um eine GmbH mit 6 Mitarbeitern in Deutschland und einer Repräsentanzniederlassung in einem Nicht EU Land ( dort sind es ca 10-15 MA).. Diese Niederlassung gehört juristisch zu unserem Unternehmen, die Bilanzen fließen in unsere vollständig ein etc.
Die Frage ist nun - darf ich als deutscher MA die ausländischen MA zu "unseren" zählen? Oder fließt die Anzahl der Niederlassungsmitarbeiter nicht ein um diese Kleinstunternehmensmarke zu überschreiten, da es sich um ausländische Kollegen handelt? ( Verträge NICHT nach EU Recht)
Falls diese Mitarbeiter nicht zu den "ofiziellen" Mitarbeitern zählen muss ich zwecks Zusamenarbeit mich auf gewisse Hierarchie- und Zusammenarbeitsabsprachen einlassen und strukturell in einem Kleinbetriebsklima mitwirken ( im Vergleich zu Kleinstunternehmen)..
Hintergedanke ist nur, dass ich bei Eintritt mich auf ein Arbeitsumfeld von wenigen Mitarbeitern eingestellt habe, tatsächlich ist es aber so, dass ich täglich zwischen vielen anderen Mitarbeitern stehe, diesen Auskunft, Unterstützung etc. stehen muss.
danke
Auftrag angenommen am 17.06.2011 11:48:48
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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