Auftrag geschrieben am 08.03.2010 00:20:29Betreff: Kontobuchung rückgängig machen
Rechtsgebiet: Erbrecht
Einsatz: € 75,00
Status: angenommen
Aufgrund einer Haftungserklärung und unvollständiger Angaben zum Nachlass ließ sich der Miterbe fast die Hälfte des Sparbuchguthabens (1) auszahlen und verweigert die Teilung. Ich setzte der Bank (2) eine Frist zur Rückgängigmachung der Buchungen. Sie verwies auf eine gemeinschaftliche Verfügung beider Erben (3).
Auftragsbeschreibung:
Der Bank meine Erklärung mit Nachweisen (paar Seiten) zur Aufklärung über die Rechtslage zustellen und zugleich eine Frist zur teilweisen Rückgängigmachung der Buchungen setzen.
Auftrag angenommen am 08.03.2010 00:35:24
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 303
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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