Auftrag geschrieben am 02.12.2009 01:56:09
Kooperation und Lizenzvertrag für Software ( Bitte nur Fachanwälte! )
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommen* Auftrag: Lizenz- und Kooperationsvertrag zwischen einer Deutschen und einer Österreichischen Firma.
Vertragsvorlagen für Softwarelizenzen sind vorhanden. Entweder können diese zu einem rechtssicheren Lizenz- und Kooperationsvertrag zwischen zwei Firmen angepasst werden oder es wird ein entsprechender Vertragstext neu erstellt. Eine Beschreibung der zwischen den Firmen vereinbarten Eckdaten steht für diesen Auftrag zum Download bereit.
* Sachverhalt: Firma a (Österreich) kooperiert mit Firma b (Deutschland). Firma b besitzt Software, die Firma a lizenzieren möchte. Es wird ein Probejahr mit einer Lizenzpauschale vereinbart und bei Erfolg eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt.
* Wichtig: Urheberrechtliche, lizenzrechtliche, haftungsrechtliche und kaufmännische Fakten müssen solide und rechtssicher angepasst werden.
Anlage: Auftragsbeschreibung+Vorlagen.pdf
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 02.12.2009 02:07:41
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei eienr EInstellung Ihres Auftrages in dieses Forum kein Anspruch auf eine Beantwortung durch einen Fachanwalt besteht. Nach den AGB des Forums können grundsätzlich alle Kollegen, die dieses Rechtsgebiet bearbeiten, Aufträge annehmen.
Zudem ist der von Ihnen gebotene Einsatz völlig unangemessen und neben der Sache. Sie könen nicht allen Ernstes erwarten, dass ein Rechtsanwalt Ihnen für diesen EInsatz mehrere Stunden Arbeit investiert und ein derart kompkexes Vertragswerk erstellt bzw. überarbeitet. Zudem wird auch österreichisches Recht mit einzubeziehen sein.
Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes sowie des Haftungsrisikos für den bearbeitenden Rechtsanwalt und dem gewerblichen Hintergrund Ihrer Anfrage sollten Sie Ihren Einsatz auf nicht unter 850.- € anheben, sofern Sie eine seriöse Bearbeitung erwarten.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
geschrieben am 02.12.2009 02:07:41
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
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Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei eienr EInstellung Ihres Auftrages in dieses Forum kein Anspruch auf eine Beantwortung durch einen Fachanwalt besteht. Nach den AGB des Forums können grundsätzlich alle Kollegen, die dieses Rechtsgebiet bearbeiten, Aufträge annehmen.
Zudem ist der von Ihnen gebotene Einsatz völlig unangemessen und neben der Sache. Sie könen nicht allen Ernstes erwarten, dass ein Rechtsanwalt Ihnen für diesen EInsatz mehrere Stunden Arbeit investiert und ein derart kompkexes Vertragswerk erstellt bzw. überarbeitet. Zudem wird auch österreichisches Recht mit einzubeziehen sein.
Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes sowie des Haftungsrisikos für den bearbeitenden Rechtsanwalt und dem gewerblichen Hintergrund Ihrer Anfrage sollten Sie Ihren Einsatz auf nicht unter 850.- € anheben, sofern Sie eine seriöse Bearbeitung erwarten.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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geschrieben am 02.12.2009 14:43:31
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
welchen Fachanwlt suchen Sie denn? Eher den für Urheber- und Medienrecht oder den für IT-Recht? Nach Ihrer Frage um Softwareverträge scheint mir der Fachanwalt für IT-Recht die richtigere Wahl.
Eventuell könnten Sie Ihre Frage dahingehend noch ein wenig konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
geschrieben am 02.12.2009 14:43:31
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
welchen Fachanwlt suchen Sie denn? Eher den für Urheber- und Medienrecht oder den für IT-Recht? Nach Ihrer Frage um Softwareverträge scheint mir der Fachanwalt für IT-Recht die richtigere Wahl.
Eventuell könnten Sie Ihre Frage dahingehend noch ein wenig konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Auftrag angenommen am 02.12.2009 16:04:27
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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