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Auftrag geschrieben am 31.08.2011 23:26:36

Korrektur/Qualitätssicherung einer Stellungnahme zu einer Beschlussanfechtung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 120,00 | Status: angenommen
Ich habe bei unserem hiesigen Amtsgericht Klage gegen einen Beschluss aus der letzten Eigentümerversammlung eingelegt. Hier geht es um Kostenerstattung für die Behebung von Schimmel/Feuchtigkeitsschäden in meiner vermieteten Wohnung, welche aber im Gemeinschaftseigentum verursacht wurden.

Ich habe eine Stellungnahme zur Klageanfechtung der Gegenseite erstellt und brauche jetzt jemanden, der mir meine aktuelle Stellungnahme Qualitätssichert und natürlich wenn nötig Korrigiert:
-Also habe ich Formfehler eingebracht?
-Stimmen meine Begründungen (z.B.: bei einem Negativbeschluss)?
-Fehlen ggf. Unterlagen/Informationen die ich zur Klärung noch beibringen müsste (ein Unbeteiligter findet auch meine impliziten Annahmen, die ich ggf. nicht begründet oder aufgeführt habe)?
-Habe ich ggf. sonstige Fehler eingebracht, die Klageränderung/Erweiterung nötig machen würden?

Zur Verfügung stellen würde ich via Upload die Klage (2 Seiten) + die Erwiderung der Gegenseite (6 Seiten) + meine aktuelle zu bearbeitenden Stellungnahme (3 Seiten).
Bei Annahme des Vorgangs bräuchte ich eine e-mail-Adresse, dann kann ich die Anlagen zu den Vorgängen senden (der Upload ist auf 1MB-Dokumente beschränkt – das Gutachten z.B.: hat 6MB (wegen der Photos) – darum würde ich diese ergänzenden Daten zur Vereinfachung via Mail zur Verfügung stellen wollen).

Ziel dieses Auftrages wäre für mich eine korrigierte/qualitätsgesicherte Version meiner Stellungnahme zu erhalten welche ich dann verwenden kann bzw. natürlich auch Tips zu einem geänderten Vorgehen, wenn es Erfolgversprechend ist.


Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 01.09.2011 06:15:37
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Strehlener Straße 12, 01069 Dresden, Tel: 0351 - 479 60 900, Fax: 0351 - 479 60 901
Baurecht, Miet und Pachtrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 90


Sehr geehrter Auftragsteller,

wie soll sich ein Anwalt verhalten, wenn Ihm gegenteilige Rechtsprechung bekannt ist, die Ihn ohne Einblick in Ihre Unterlagen (das System lässt es gerade nicht zu) möglicherweise zwingen würden, seiner Beratungspflicht nachkommend zu raten, von Ihrer Klage Abstand zu nehmen?


Mit freundlichen Grüßen

Heiko Tautorus
Rechtsanwalt


Auftrag angenommen am 01.09.2011 07:45:13
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
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