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Auftrag geschrieben am 05.06.2011 11:08:48

Krankenkasse lehnt Kostenübernahme der Medikamentengabe durch Pflegedienst ab

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach mehrmonatiger statioärer Behandlung in 2011 wurde meine Mutter aus dem Krankenhaus entlassen. Der Soziale Dienst hatte unmittelbar vor der Entlassung noch einen Eilantrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt. Mittlerweile ist die Pflegestufe 2, mit avisierter erneuter Begutachtung nach ca. 6 Monaten, durch. Seit der Entlassung aus dem Krankenhaus geht es ohne Pflegedienst nicht mehr, der derzeit 4 x am Tag nach der Mutter schaut. Der Pflegedienst stellt seither täglich die Medikamente. Eine ärztliche Verordnung wurde mittlerweile erteilt. Meine Mutter benötigt täglich etwa 15 verschiedene Medikamente die morgens, mittags, abends und zur Nacht eingenommen werden müssen. Die Krankenkasse lehnt die Bezahlung der Medikamentengabe ab (telefonisch gegenüber dem Pflegedienst mit Hinweis darauf, dass ja ich, der Sohn, im Haus lebe und die Medikamente stellen könne.Ich bin aber vollzeit beschäftigt und muss jeden Tag aufs neue meinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen. In der Regel verlasse ich morgens gegen 6 Uhr das Haus und komme zwischen 15.30 Uhr und 17.30 Uhr wieder nach Hause. Ich habe eine Wohnung im Erdgeschoss und meine Mutter eine Wohnung im 2. OG. Da meine Mutter auf einem Auge eine Sehkraft von annähernd 0% und auf dem zweiten Auge von max. 5% hat kann es meines Erachtens unmöglich im Sinne des Gesetzgebers sein, dass die Verantwortung zur Einnahme der richtigen Medikamente zur richtigen Zeit einer Frau von nicht ganz 80 Jahren obliegen soll. Ser Supergau würde nicht lange auf sich warten lassen. Darüberhinaus wurde meine Mutter gerade eben an der rechten Hand operiert und wird in wenigen Wochen an der linken Hand operiert. Danach am linken Fuß. Meinen "moralischen Verpflichungen" als Sohn komme ich nach, dass ich nachts in der Wohnung meiner Mutter schlafe (Nachtwache). Bin ich gesetzlich verpflichtet die Medikamente zu stellen ( und zu verabreichen ) ? Die Krankenkasse verweist gerne auf gesetzliche Regelungen (§ 92 SGB V). Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid erhoben (mir wurde von der Mutter eine Vollmacht nach § 164 BGB - im Sinne einer Generalvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht erteilt). Wie ist weiter vorzugehen sollte die Krankenkasse erneut die Bezahlung der Medikamentengabe durch den Pflegedienst ablehnen ?
Vielen Dank.





Auftrag angenommen am 05.06.2011 11:44:22
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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