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Auftrag geschrieben am 03.07.2009 16:53:29

Krankentagegeld bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Status: angenommen
Ich bin selbstständig - Niedergelassener FA für Allgemeinmedizin-,versichert bei der Allianz PKV u.a.mit Tagegeld Tarif 605 u 609(gesamt ca 255€).Stat.Krkhs.-Behandlung 2.4.-20.5.09,arbeitsunfähig bis 24.5..Ab 25.5.-7.6.stufenweise Wiedereingliederung von Klinik mit 4 Std tägl.( Wochenarbeitszeit 44 Std)(Hamburger Modell) attestiert, von FA für Psychiatrie nach Klinikentlassung ebenfalls attestiert. PKV lehnt Zahlung des anteiligen Tagegeldes ab mit der Begründung,es handele sich nicht um eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben weil die typischen Merkmale fehlen würden.Mein Hinweis mit 4 Std tägl. zubeginnen sei auch eine Stufe und es müssen nicht undedingt Abstufungen von 2-4-6 Std vorzuliegen wurde ignoriert.Statt einder angeforderten Begründung erhielt ich nur eine Kopie der AVB B1-51-680.Der Streitwert dürfte ca 1500 € betragen.


Auftrag angenommen am 06.07.2009 10:28:53
Rechtsanwalt Johannes Muhr
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221 8011881, Fax: 0221 8011882
Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
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