Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 31.08.2011 15:03:57

Kündigung Studienvertrag Privathochschule zwecks Studienwechsel

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Guten Tag,


ich habe einige Fragen zu meinem Studienvertrag, den ich zum Sommersemester 2011 an einer privaten Hochschule unterschrieben habe.

Nach einem Semester an dieser Hochschule kann ich klar sagen, dass die Form dieses Studiums sich nicht mit meinen Vorstellungen (z.T. auch mit den gemachten Zusagen) deckt. Ich habe mich endgültig dafür entschieden zum nächsten Semester nicht an dieser Hochschule weiter zu studieren und möchte den Vertrag kündigen um mein Studium an einer Hochschule in einer anderen Stadt fortzusetzen.

Zur Einsicht habe ich Ihnen im Anhang den Studienvertrag hochgeladen.

Der Auftrag beinhaltet:

- Eine Stellungnahme / Einschätzung zu meinen unten aufgeführten, persönlichen Lösungsansätzen

- Eine konkrete Empfehlung Ihrerseits zu der vielversprechendsten Vorgehensweise


1) Ist es möglich ein Urlaubssemester (beispielsweise aus persönlichen Gründen) zu beantragen, das gebührenfrei ist, um dann fristgerecht 3 Monate vor Ende des Urlaubssemesters zu kündigen? Muss man dazu in jedem Fall seinen Grund belegen? Kann ich dennoch mein Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen?

2) Gibt es eine Möglichkeit, dass der ganze Vertrag unwirksam ist, aufgrund der in den „Verpflichtungen der Hochschule" genannten Mindestteilnehmerzahl von 15 Studierenden? Der Studienbeginn wurde nicht verschoben. In diesem Semester waren wir nur 13 Studenten, im nächsten würden wir sogar nur noch 12 sein (jeweils mich bereits eingeschlossen). Dieser Umstand ist gleichzeitig auch einer der wichtigsten Gründe weshalb ich mein Studium dort nicht fortsetzen will! Am Anfang war die Rede von 30 Studenten pro Studiengang.

3) Wie verhält es sich mit in diesem Fall mit §626 BGB, der außerordentlichen Kündigung? Welcher Art muss der angegebene Grund sein und wie muss man diesen belegen? Muss dieser Grund persönlicher Art sein oder kann man hier auch inhaltliche Gründe angeben, die die Studienorganisation, Ausstattung der Hochschule, die Lehre o.ä. betreffen?

4) Falls alle Möglichkeiten komplett aus dem Vertrag rauszukommen mit großem Aufwand verbunden sind, würde es mir unter Umständen auch helfen, die Gebühren zu reduzieren. Sehen Sie dazu eine Grundlage z.B. Zweithörer zu werden oder das Studium für ein Semester in ein Teilzeitstudium zu ändern? Müsste sich das auch auf die Gebühren auswirken?


Grundsätzlich stelle ich mir eine Art zweiteilige Lösung vor. Zunächst auf welcher Basis Sie mir raten würden mit der Hochschule zu verhandeln. Und falls ich dort nur auf Widerstand und keinerlei Kompromissbereitschaft stoße, welche juristischen Möglichkeiten sich direkt anschließen könnten.


Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Auftrag angenommen am 31.08.2011 16:12:28
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hesterberg direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.