Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 10.10.2011 22:13:02

Kündigung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Es geht um meine Kündigung, wurde gekündigt wo ich noch krankgeschrieben war, die Probezeit aber schon vorbei war und wo wo steht: Sie werden mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt unter anrechnung ihres noch ausstehenden urlaubs. Meine Frage ist: Ich bekomme ja den Lohn weiterbezahlt, nur wie weiterbezahlt, nach dem stundenanzahl vom vormonat und deren verdienst? Weil im Vertrag steht:Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 24 Stunden und maximal die gesetzliche zulässige Arbeitszeit. Bekomme ich dann nur die 24 stunden in der woche bezahlt?


Auftrag angenommen am 10.10.2011 23:08:54
Rechtsanwalt Florian Weiss
Randersackerer Str. 66, 97072 Würzburg, Tel: 09336 / 9799377, Fax: 09336/ 9799861
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 39

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie