Auftrag geschrieben am 17.04.2009 20:46:51
Kündigung im Öffentlichen Dienst
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenich bin seit fast 9 Jahren bei meinem Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst beschäftigt und möchte nun eine andere Stelle, ebenfalls im Öffentlichen Dienst annehmen.
Mein Arbeitsvertrag bezieht sich auf den Bundes-Angestelltenvertrag und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung.
Laut §34 TVÖD beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von 8 und mehr Jahren 4 Monate zum Ende eines Quartals. § 1 gibt an, dass der Tarifvertrag für alle ArbeitnehmerInnen gilt.
Meine Frage:
Anstatt zum 30.09.09 möchte ich schon zum 30.06.09 kündigen. Mein Arbeitgeber möchte mich vor dem 30.09.09 jedoch nicht gehen lassen.
Welche Möglichkeiten habe ich, vorzeitig zu gehen?
Ich las bei einem Interneteintrag, dass in §34 TVÖD ausdrücklich drin stehen müsste, wenn die Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Da dem nicht so ist, würde die dort genannte Kündigungsfrist nur für die Arbeitgeberseite gelten. Für den Arbeitnehmer jedoch die gesetzliche, d.h. kürzere Kündigungsfrist.
Ich bitte um Bearbeitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit Schwerpunkt im Öffentlichen Arbeitsrecht.
Mit Dank im Voraus.
Auftrag angenommen am 17.04.2009 21:39:32
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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