Auftrag geschrieben am 15.09.2010 22:40:06
Kündigung meines Arbeitsvertrags, Klauseln
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenFolgender Passus ist im Vertrag enthalten: "Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart."
Ich bin 2010 10 Jahre im Unternehmen.
Was bedeutet der Passus? Ich habe mal gehört, dass man auch früher, nämlich nach nur 4 Wochen, legal aus einem Arbeitsvertrag raus kann, auch wenn eine längere Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurrde. Stimmt das?
Auftrag angenommen am 15.09.2010 22:46:42
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 237
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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