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Auftrag geschrieben am 17.02.2011 11:57:09

Kündigungstermin bei Staffelmietvertrag

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Staffelmietvertrag und bin nun unsicher, wann das Ende bzw. der erstmögliche Termin zur Kündigung ist. Nachfolgend die beiden Paragraphen aus meinem Mietvertrag. Das Mietverhältnis begann am 01.11.2009; leider haben wir kein Datum, zu dem der Vertrag unterschrieben wurde. Endet der Mietvertrag zum 31.10.2011 oder zum 31.10.2012?
Mit freundlichen Grüßen


§6: Vertrag von unbestimmter Dauer. Abnahmepflicht
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.09 jedoch nicht vor der Räumung der Wohnung bzw. vor Fertigstellung des Mietobjekts.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Andernfalls gerät er bei einem nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt automatisch, ansonsten nach Mahnung in Schuldnerverzug.

2. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden. Die für die Vertragsparteien geltenden Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.

§7: Kündigungsausschluß
Abweichend von §6 Nr. 2 wird das Recht beider Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses ausgeschlossen (höchstens 4 Jahre, soweit zugleich eine Staffelmietvereinbarung getroffen wird). Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Für die Fristen der ordentlichen Kündigung nach Wegfall des Kündigungssauschlusses gelten die gesetzlichen Regelungen.

§11 Staffelmietvereinbarung
...
Während der Laufzeit dieser Staffelmietvereinbarung sind Mieterhöhungen nach den §§...BGB ausgeschlossen und der Mieter hat in jedem Fall nach Ablauf von vier Jahren seit Abschluss dieser Vereinbarung das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Fristlose Kündigungen bleiben hiervon unberührt.




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