Auftrag geschrieben am 04.11.2009 12:21:03
Kurzes Statement zum Thema betr. Altersversorgung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenes handelt sich hierbei um eine bereits beantwortete Frage, zu der wir die Antwort noch in schriftlicher Form als ein offizielles kurzes Statement benötigen.
Vorgang bisher:
Die Mitarbeiter einer Firma haben bAV in Form einer Entgeltumwandlung über Lebensversicherungen. Der Arbeitgeber hat jedem Mitarbeiter individuell als AG-Beteiligung etwas dazugezahlt.
Weil die Verträge für die Mitarbeiter alles andere als lukrativ waren, haben diese die Emtgeltumwandlung zurückgefahren oder gar stillgelegt. Sie möchten auch nicht dass der AG dort in Form von AG-Zulage weiter einzahlt.
Das Problem:
Der Arbeitgeber kann seine Zuzahlung zur bAV nicht einfach so reduzieren, da aus dieser eine gegebene Versorgungszusage resultiert. Er kann sie meines Wissens nicht einfach wieder wegnehmen, selbst wenn der Mitarbeiter dies wünscht.
Die Lösung:
AN und AG verständigen sich darauf, dass der AG den bisher gezahlten AG-Beitrag statt dessen fortan als Bruttolohn auszahlt, damit der AN damit seine Altersversorgung über alternative Angebote in der bAV selbst in die Hand nehmen und optimaler gestalten kann. Das bisher eingezahlte (AN+AG) behällt der AN unverändert aus seinem Versicherungsvertrag. Es geht also nur um die künftige Zahlung.
Die Aufgabe:
Ein Kollege hat die Frage vom Grundsatz her bereits beantwortet: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=77429
Es geht nun darum, hierüber ein kurzes schriftliches Statement zu verfassen. Also nicht die ganze Historie, sondern nur die Kernaussage, dass der AG durch Vereinbarung mit AN seine AG-Beiträge zur bAV durch Brutto Ausgleichszahlung reduzieren oder stillegen kann und auf welchem rechtlichen Hintergrund dies beruht. Grundlage ist einfache beitragsorientierte bAV über Lebens- und Rentenversicherung.
Weitere Details lassen wir Ihnen gerne zukommen. Hilfreich wären auch ein paar Tips Ihrerseits, wie diese Vereinbarung zwischen AG und AN lauten sollte.
MfG
Auftrag angenommen am 04.11.2009 15:10:39
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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