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Auftrag geschrieben am 18.11.2010 00:09:37

Lärmbelästigung durch Gewerbetreibenden im Mischwohngebiet

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Status: Geschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Problem ist die uns direkt gegenüberliegende, kleine Privatklinik.

Diese hat genau auf Höhe der Fenster unseres Wohnzimmers einen Kühlkompressor angebracht, der fast ununterbrochen arbeitet.

Nachdem der Lärmpegel über dem Grenzwert von 40 dB(A) war, wurde um das Kompressorgehäuse eine Hülle angebracht, die das Geräusch kaum vermindert, sondern vor allem in einen anderen Frequenzbereich gebracht hat.

Ich habe nun verschiedene Fragen:

- Angenommen der Lärmpegel liegt noch immer über dem erlaubten Wert, was kann ich von der Klinik verlangen?
Da ja auch eine Toleranz von 3 dB(A) abgezogen wird, ist der Kompressor noch immer sehr laut, auch wenn er sich knapp unter der Grenze bewegt und dass die Klinik jeden Spielraum ausnutzen wird, hat sie ja bewiesen.

-Was kann ich tun, wenn der Pegel knapp unter dem erlaubten Wert liegt?
Kann ich mit der Dauer (immerhin fast 24 Stunden) argumentieren, die das Gerät läuft?
Oder kann ich geltend machen, dass auf einem Klinikgelände ein Maximalwert von 35 dB(A) nachts erreicht werden darf? Oder fällt das weg, wenn es die Patienten nicht betrifft? Der Kompressor ist nämlich so angebracht, dass er auch wirklich nur uns, aber dafür umso penetranter nervt.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus!