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Auftrag geschrieben am 05.01.2010 16:56:39

Löschung aus dem Bundeszentralregister BZR Behördenführungszeugnis

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Hallo ;-),

ich möchte mich demnächst verbeamten lassen. Ich gelte als nicht Vorbestraft - also keinen Eintrag ins normale polizeiliche Führungszeugnis.

Dennoch findet, soweit ich weis, eine Abfrage beim Bundeszentralregister statt und ein "Behördenführungszeugnis" wird vom Land abgefragt.

Frage:

Folgende strafrechtliche Urteile gibt es bei mir:

a) 40 Tagessätze a 5 Euro - Urteil von Jahr 05/2000 (Zivildienstfahrzeug wg. Privatfahrten)

b) 90 Tagessätze a 5 Euro - Urteil von 12/2002 (KEINE Vorbestrafung - wg. BTM)

Wann sind diese Einträge auch im Bundeszentralregister bzw. Behördenführungszeugnis gelöscht?
Ich habe gelesen, dass die Löschungsfrist 5 Jahre beträgt - ich habe hier aber 2 Straftaten.

(Der Unterschied zum normalen Führungszeugnis ist mir klar - da hier auch Strafen von nicht mehr als 90 Tagesgeldsätzen eingetragen sind).

Viele Grüße und Danke für die Hilfe im voraus!
Chris


Auftrag angenommen am 05.01.2010 17:10:34
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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