Auftrag geschrieben am 05.01.2010 16:56:39
Löschung aus dem Bundeszentralregister BZR Behördenführungszeugnis
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenich möchte mich demnächst verbeamten lassen. Ich gelte als nicht Vorbestraft - also keinen Eintrag ins normale polizeiliche Führungszeugnis.
Dennoch findet, soweit ich weis, eine Abfrage beim Bundeszentralregister statt und ein "Behördenführungszeugnis" wird vom Land abgefragt.
Frage:
Folgende strafrechtliche Urteile gibt es bei mir:
a) 40 Tagessätze a 5 Euro - Urteil von Jahr 05/2000 (Zivildienstfahrzeug wg. Privatfahrten)
b) 90 Tagessätze a 5 Euro - Urteil von 12/2002 (KEINE Vorbestrafung - wg. BTM)
Wann sind diese Einträge auch im Bundeszentralregister bzw. Behördenführungszeugnis gelöscht?
Ich habe gelesen, dass die Löschungsfrist 5 Jahre beträgt - ich habe hier aber 2 Straftaten.
(Der Unterschied zum normalen Führungszeugnis ist mir klar - da hier auch Strafen von nicht mehr als 90 Tagesgeldsätzen eingetragen sind).
Viele Grüße und Danke für die Hilfe im voraus!
Chris
Auftrag angenommen am 05.01.2010 17:10:34
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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