Auftrag geschrieben am 20.05.2010 18:52:44
Löschung eines erledigten Schufaeintrages
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommenich habe mir einen Onlinezugang bei ww.meineschufa.de besorgt und musst heute feststellen das ich vom Bayrischen Inkassodienst einen Schufaeintrag bekommen habe.
Dabei handelt es sich um eine Angelegenheit aus 2008, die tituliert wurde und von mir 2009 bezahlt wurde. Meine Frage ist nun, kann man diesen Eintrag vorzeitig löschen lassen, da ich meines Wissens nach dem BID keine Schufaklausel unterschrieben habe?
Aufgrund geschäftlicher Probleme, hatte ich 2008 tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten und die Forderung ist wohl auch berechtigt. Doch entsetehen wir dadurch große Probleme, ich könnte einen neuen, lukrativen Job in der Versicherungsbranche bekommen. Mit diesem Eintrag dürfte es allerdings schwer werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Auftrag angenommen am 20.05.2010 19:01:39
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 124
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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