Auftrag geschrieben am 30.11.2009 21:54:25
Löschung eines erledigten Schufaeintrages
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommenLieber Anwalt,
Aufgrund einer dummerweise vergessenen Handyrechnung, die vom Telekomunternehmen der BFS Ris&Collection GmbH bzw. Anwaltskanzelei Andreas Schneider (sind wohl ein und dasselbe) abgetreten wurde, habe ich Seit November 2006 einen negativen Schufeintrag in Höhe von 435 Euro.
Das Inkassounternehmen hat diese Forderung titulieren lassen und als "uneinbringlich titulierte Forderung" an die Schufa gemeldet.
Davon habe ich erst jetzt, im November 2009 erfahren, da ich im Jahr 2006 wegen eines langen Auslandsaufenthaltes nichts von einem Titel oder etwaigen Vollstreckungsverfahren mitbekommen habe, und in der Folgezeit nie wieder etwas von dem Inkassounternehmen erfahren habe.
Nachdem ich nun, im November 2009 durch eine Schufa-Selbstauskunft von dem dadurch entstandenen Negativeintrag überrascht wurde, habe ich den offenen BEtrag umgehend an die Anwaltskanzlei Schneider bezahlt. Diese hat daraufhin zum 27.11.2009 ein Erledigungsmerkmal an die Schufa übermittelt.
Da nunmehr der negative Eintrag in der Schufa trotz Erldeigung noch 3 Jahre gespeichert bleibt, obwohl ich meiner Meinung nach vielleicht formell aber nicht tatsächlich verantworlich für den negativen Eintrag war (bzw. nie davon Kenntnis erlangt hätte, wenn ich nicht jetzt eine Selbstauskunft eingeholt hätte; sonst hätte ich die Forderung natürlich bereits viel früher erledigt), möchte ich Sie gerne beauftragen, bei der Schufa bzw. dem Inkassounternehmen auch vor ablauf der nunmehr angelaufenen 3-Jahresfrist ein vorzeitige Löschung des erledigten Schufa-Nagativmerkmals zu erreichen. Auf meine persönlichen Nachfragen reagirt die Anwaltskanzlei Schneider/das Inkassounternehmen bislang nicht.
mfG
DZ
Auftrag angenommen am 30.11.2009 22:01:54
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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