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Auftrag geschrieben am 15.03.2011 16:59:55

Lohnt sich meine Arbeit überhaupt noch?

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommen
Guten Tag,
ich bin 72 Jahre, alleinstehend und habe 2001 leider eine Firmeninsolvenz anmelden müssen. Mehrfach musste ich deshalb die EV abgeben. Für eine Privatinsolvenz hatte ich keine finanziellen Mittel und vom Alter her habe ich mir gesagt, was bringt das noch.
Mein derzeitiges Einkommen liegt um 2 Euro unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Da das Einkommen jedoch nicht ausreicht, möchte ich eine kleine Internetfirma mit offizieller Gewerbeanmeldung eröffnen.
Muss ich dies sofort dem GV melden falls Einkommen aus der neuen Firma entsteht, welches oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, oder erst bei Abgabe der nächsten EV?
Bzw. nach Erstellung der 13. BWA, wo eigentlich der Gewinn ersichtlich ist?
Die Einnahmen/Umsätze gehen auf ein separates Bankkonto. Kann dieses Konto bei Bekannt werden sofort gepfändet werden?
Da ja auch Kosten wie PKW, Werbung, Büromaterial, Internetkosten, Steuern dgl. entstehen, könnten diese Kosten bei einer Kontenpfändung ja nicht mehr beglichen werden und wie werden sie berücksichtigt?.
Nun ergibt sich aus einer BWA zunächst der Umsatz und danach werden die entstandenen Kosten in Abzug gebracht, was letztlich zum Ergebnis vor Steuern führt.
Sollte diese Firma gemäß BWA einen Gewinn nach Steuern erwirtschaften, muss dann jeglicher Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze abgeben werden?
Beispiel: Einkommen aus Altersrente 985,00 Euro/mtl., Gewinn gemäß BWA nach Steuern 3.600,00 Euro/p.a. ergibt ein Einkommen von 1.285,00 Euro.
Oder ist es besser gleich Einschränkungen am Brotkasten vorzunehmen und mich auf die faule Haut zu legen?