Auftrag geschrieben am 14.02.2010 18:46:36
Lotty.de - Gratis
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommenich habe schon öfters mit meinem Konto hier fragen gestellt und immer zufriedenstellende Antworten erhalten.
Nun geht es um folgendes:
Ich habe am 08.02.2010 unter der Internetwebseite www.lotty.de folgende Zahlen getippt:
6, 25, 26, 34, 37, 41 und als sog. ´Lottyzahl´ die 31.
Die Zahlen wurden um kurz nach 17Uhr getiptt und nahmen an der Ziehung vom 09.02.2010 teil.
Am 09.02.2010 wurden die folgenden Zahlen bei Lotty gezogen:
6, 25, 26, 34, 37, 41 und als Lottyzahl die 31.
Per eMail erhält man nach der Ziehung die Zahlen und seine Tippbestätigung.
In der erhaltenen email stehen die gezogenen Zahlen, jedoch sind nun die Zahlen, die ich getippt habe nicht mehr die o.a., sondern andere.
Zu dem ist mein Zugang zu Lotty nicht mehr möglich.
Ich habe Lotty darauf angeschrieben (siehe Anhänge) und mitgeteilt, dass ich sämtliche Zahlen richtig getippt habe.
Vor bzw. während der Tippabgabe am 08.02.2010 habe ich Screenshots der Lottywebseite gemacht, da ich bei Wettspielen online mir grundsätzlich Beweisbilder mache.
Die Stellungsnahme seitens Lotty liegt ebenfalls im Anhang bei.
Lotty wirft mir nun vor, die Zahlen nach der Ziehung getippt zu haben, allerdings für den nächsten Tag.
Ich habe allerdings nur einen Tipp abgeben könne und zwar am 08.02.2010 kurz nach 17Uhr.
Nach der Ziehung am 09.02.2010 erhielt ich (1) die eMail mit den falschen Gewinnzahlen und (2) war mein Zugang gesperrt.
Ich habe neulich online auf www.express.de gelesen, dass 2007 jemand vor Gericht gezogen ist, der ebenfalls online getippt hatte, Screenshot anfertigte, aber seinen Gewinn nicht bekam.
Vor kurzem hat er vo Gericht Recht bekommen, jedoch ist die Firma bereits Insolvent.
Wie sieht es in meinem Fall aus?
Könnte ich evtl. sogar fordern, den Hauptgewinn von 1 Million statt in Raten, in einer Summe auszuzahlen, so, dass ich sicher sein kann, das Geld auch zu erhalten?
Wie sieht es generell mit Erfolgsaussichten aus?
Die gemachten Screenshots kann ich auch als Datei zusenden, beim Klicken auf Eigenschaften kann das Datum eingesehen, (1) wann erstellt, (2) wann geändert und (3) der letzte Zugriff.
Der Anwalt, der diesen Fall an nimmt, soll mich gegenüber Lotty vertreten.
Insofern der Anwalt erfolgsbasiert arbeiten kann, lobe ich eine Monatsrate des Gewinnes als Honrar aus.
Ansonsten kann man nach Annahme und den ersten Schriftwechseln zwischen dem Anwalt und Lotty noch immer über eine Erhöhung des Einsatzes diskutieren.
Ich wünsche einen schönen Sonntagaben
Auftrag angenommen am 14.02.2010 19:03:27
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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