Auftrag geschrieben am 15.06.2011 22:44:23
Mahnschreiben an ehemalige SubFirma inkl. Kostenerstattung
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenIn der Zeit von September 2010 bis Mai 2011 waren Ich und Herr R. (selbstständiger Techniker) in einer Partnerschaft.
Ich leitete regelmäßig Kunden an Ihn weiter (mit Provision), sowie nahm auch Geräte entgegen und beauftrage bei ihm die Reparatur (quasi als SubFirma).
Im Mai 2011 wurde seine "schlampigkeit" (sehr hohe unzuverlässigkeit) immer größer, so dass ich jegliche weitere Zusammenarbeit kündigte und einen festen Mitarbeiter als Techniker in meinem Ladenlokal anstellte.
Am 05.06.2011 bat ich Herrn R. schriftlich per Email um Rückgabe der letzten beiden Geräte, welcher diese noch als SubFirma für mich Mitte Mai entgegen nahm.
Desweiteren bat ich um Zahlung von 50% aller offenen unabgerechneten Posten (Schulden) in Höhe von 230€.
Beides war datiert mit einer Frist zum 15.06.2011, der Eingang wurde mir mit einer bösen Email seinerseits bestätigt.
In dem Schreiben kündigte weitere rechtliche Maßnahmen am, sollte diese Frist vom 15.06.2011 verstreichen.
Ich suche also hier einen Anwalt, welcher mir:
- einen Brief zur letzten Mahnung gegen Herrn R. ausstellt, indem die offenen Posten (mindestens die 50% die gefordert worden, sollte eine rechtliche Grundlage bestehen, gerne aber auch die vollen 100%), sowohl als auch die beiden letzten Geräte schnellstmöglich ausgehändigt werden.
- in dem Brief die hier anfallenden Anwaltsgebühren 1:1 wiederholt.
- diesen Brief morgen, 16.06.2011, schreibt und per Email vorab versendet, sowie als Einschreiben Rückschein morgen per Post versendet.
Da aufgrund der Fristverstreichung (und da ich Herrn R. nun ja ein gutes Jährchen kenne) der begründete Verdacht besteht, dass die beiden letzten Geräte "verschwunden" sind, bitte ich hier um eine Erwähnung in diesem Brief, dass Herr R. die vollen Ersatzkosten (pro Gerät ca. 250€) zu tragen kat.
Desweiteren sollen jegliche Möglichen Zinsen die angefallen sind durch die Schulden geltend gemacht werden (auf Deutsch: keine Gnade für Herrn R.).
Sollte die Frist von Ihnen verstreichen, so soll ein Mahnbescheid (Folgeauftrag, nicht hier mit im Bugdet angegeben) beantragt werden.
Wird diesem widersprochen, so strebe ich eine Klage an.
Bitte bedenken Sie, bevor Sie diesen Auftrag annehmen, dass Sie ihn nur annehmen, wenn der Brief morgen geschrieben und versendet werden kann von Ihnen und von mir unabhängig dem hier angegebenen Mindestlohn von 100€ ich nur dies bereit bin Ihnen zu zahlen, wass nach dem Anwaltsgesetz durch Fristverstreichung wieder beim Herrn R geltend gemacht werden kann.
Da ich 24 Stunden pro Tag erreichbar bin, richte ich mich für die Absprache und Rückfragen ganz nach Ihnen.
Auftrag angenommen am 15.06.2011 23:12:17
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 181
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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