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Auftrag geschrieben am 23.02.2011 17:29:44

Mandat übernehmen, Deckungszusage sichern und Schadenersatz einklagen

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Dezember 2008 hat eine Heizungsfirma während der Wartung unserer Heizung den Wasserspeicher irreparabel beschädigt. Nach vielen Telefonaten habe ich im Mai 2009 schriftlich unter Fristsetzung die Heizungsfirma aufgefordert den Wasserspeicher zu ersetzen. Prompt kam auch ein schriftliches Angebot von der Heizungsfirma, mit dem ich einverstanden war. Dann geschah leider nichts mehr, so dass ich einen Rechtsanwalt einschalten musste.

Im November 2009 hat der Rechtsanwalt bei meiner Rechtschutzversicherung um die Deckungszusage für eine außergerichtliche Geltendmachung gebeten und diese auch bekommen. Er schickte im Januar 2010 ein Schreiben mit einer neuen Frist an die Heizungsfirma. Daraufhin geschah wieder nichts. Im Juni 2010 schickte der Rechtsanwalt dann eine letzte Frist mit Androhung einer Schadenersatzklage. Auf Anraten des Rechtsanwalt habe ich mir zuvor von zwei anderen Heizungsfirmen je ein Angebot für die Beseitigung des entstandenen Schadens - Austausch des Wasserspeichers - erstellen lassen. Die Kosten beliefen sich auf 1.366 EUR netto bzw. 1.415 EUR netto. Die Angebote habe ich dem Rechtsanwalt für die Klage gefaxt. Die ursprüngliche Heizungsfirma rührte sich wieder nicht. Doch seitdem ist der Rechtsanwalt weggezogen und reagiert auch nicht mehr auf meine Anfragen.

Ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung ergab, dass der Rechtsanwalt dort keine Leistungen in Rechnung gestellt hat. Auf meine Frage, ob ich nun einen anderen Rechtsanwalt beauftragen kann, sagte man mir, dass dies nur in Ausnahmefällen möglich sei. Ich solle nun dem Rechtsanwalt eine Frist setzen, damit er die Sache weiter verfolgt und dies dokumentieren. Sollte er sich nicht mehr melden, wäre wohl die Rechtsschutzversicherung einverstanden einem zweiten Rechtsanwalt die Deckungszusage zu erteilen.

Sie mögen sich bitte im Rahmen dieses Auftrags mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen und den ursprünglichen Rechtsanwalt unter Fristsetzung an das Mandat erinnern. Wenn er die Arbeit wieder aufnimmt ist der Auftrag an der Stelle erledigt. Sollte er dies erwartungsgemäß nicht machen, bitten Sie meine Rechtschutzversicherung um eine Deckungszusage für die Schadenersatzklage gegen die Heizungsfirma.

Alle bisherigen Schreiben liegen als PDF vor, die ich Ihnen komplett per Email schicken kann. Schicken Sie mir bitte alle Schreiben, die auch Sie anfertigen als PDF zu.

Vielen Dank.


Auftrag angenommen am 23.02.2011 17:51:25
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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