Auftrag geschrieben am 23.05.2011 11:21:15
Marder im Dach durch fehlerhafte Dachabdichtung
Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommenIch besitze eine Doppelhaushälfte, Baujahr 2005. Die Gewährleistung endete im Mai 2009. Zu diesem Zeitpunkt bin ich nochmals sämtliche potenzielle Mängel durchgegangen. Nun ist ein Marder in das Dach eingezogen und hat dort auch schon einigen Schaden angerichtet. Ursächlich ist (nachweislich)eine Lücke zwischen Erker und Dachpfannen, die nicht richtig geschlossen wurde. Diese habe ich natürlich nicht gesehen, da ich bei der Begutachtung nicht auf das Dach gestiegen bin. Nun stellt sich die Frage, wer den Schaden übernimmt. Muß der Architekt (schlüsselfertiges Haus) oder der Dachdecker die Kosten übernehmen ? (auch wenn die Gewährleistung verstrichen ist ?
Würde dieser Fall auch die Gebäudeversicherung übernehmen. Ich habe eine erweiterte Gebäudeversicherung (inklusive Bootsschäden uvm) aber Schäden durch Tiere stehen da nicht explizit drin
Vielen Dank
Auftrag angenommen am 23.05.2011 11:24:05
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hesterberg direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

