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Auftrag geschrieben am 23.05.2011 11:21:15

Marder im Dach durch fehlerhafte Dachabdichtung

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich besitze eine Doppelhaushälfte, Baujahr 2005. Die Gewährleistung endete im Mai 2009. Zu diesem Zeitpunkt bin ich nochmals sämtliche potenzielle Mängel durchgegangen. Nun ist ein Marder in das Dach eingezogen und hat dort auch schon einigen Schaden angerichtet. Ursächlich ist (nachweislich)eine Lücke zwischen Erker und Dachpfannen, die nicht richtig geschlossen wurde. Diese habe ich natürlich nicht gesehen, da ich bei der Begutachtung nicht auf das Dach gestiegen bin. Nun stellt sich die Frage, wer den Schaden übernimmt. Muß der Architekt (schlüsselfertiges Haus) oder der Dachdecker die Kosten übernehmen ? (auch wenn die Gewährleistung verstrichen ist ?
Würde dieser Fall auch die Gebäudeversicherung übernehmen. Ich habe eine erweiterte Gebäudeversicherung (inklusive Bootsschäden uvm) aber Schäden durch Tiere stehen da nicht explizit drin

Vielen Dank


Auftrag angenommen am 23.05.2011 11:24:05
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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