Auftrag geschrieben am 03.06.2011 21:35:12
Marke möglich - Verwechselungsgefahr?
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenGeschäftstätigkeit Bereitstellung von Informationen und XXXXXXXXXXXXmaterialien sowie elektronische
XXXXXXXXXXXdienstleistungen
(XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX).
Wobei der Zugang zu den Informationen hauptsächlich über eine Suchmaske auf der Startseite erfolgen soll.
Folgender Fall:
Eine EU- und weltweite Markenrecherche hat keinerlei Einträge zu
der Marke hiereinmal Beispielhaft
"XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX"
genannt gezeigt, wobei der Bestandteil "*****" ein in DE allgemein XXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXX
ist.
JEDOCH: Gibt es in DE eine eingetragene XXXXXXmarke
hier als XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX bezeichnet.
Der Inhaber benutzt die Marke seit Jahren (leider erst XXXX Jahren), zumindest im Internet, nicht.
Der Inhaber hat die Marke teilgelöscht:
[510] Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Teillöschung
[111] [HIER WAR DIE MARKENNUMMER]
Verzicht (§ 48 MarkenG)
>>>Der Rest des Auszugs aus dem Markenblatt, sowie die mit X gekennzeichneten Passagen, werden bei Auftragsannahme zugeschickt.
Frage Teil A:
Wie wahrscheinlich ist eine erfolgreiche Verteidigung gegen Widerspruch/Löschungsantrag?
(Einer Wortmarke oder einer Wortbildmarke)
Was würde diese Verteidigung bei Ihnen erfahrungsgemäß in der Regel kosten?
Frage Teil B:
Kann nach einer Löschung/Teillöschung der Zeitrang genutzt werden um in den anderen Ländern der EU die Marke anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
ANONYM
Auftrag angenommen am 04.06.2011 00:00:07
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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