Auftrag geschrieben am 17.08.2010 13:05:48
Mietnomade aus Immobilie entfernen
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommenwir suchen einen Anwalt spezialisiert auf Mietrecht für den hier beschriebenen Fall (am besten in der Umgebung Frankfurt/Main):
Am 01.06.2007 haben wir eine Gewerbeimmobilie als GbR an eine GmbH vermietet. Diese Firma hat uns damals die Miete des ersten Jahres im Voraus bezahlt. Nach Ablauf dieser 12 Monate kam lediglich für 4 weitere Monate die Miete ein (sämtliche Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser laufen auf unseren Namen). Auf mehrmalige Nachfrage wurden wir immer nur vertröstet; der Mieter bot auch den Auszug an, müsse aber noch eine andere Immobilie etc. finden. Dieses Jahr im Februar wurde fristlos gekündigt, die Kündigung leider persönlich ohne schriftlichen Nachweis übergeben. Dieses Jahr im April haben wir ihn wieder darauf hingewiesen, er wollte bis Ostern ausgezogen sein. Wir haben dann beim Amtsgericht angerufen und erfahren, dass die GmbH als Mieterin im Januar 2010 wegen Insolvenz geschlossen wurde; da keine Masse vorhanden war wurde ohne Insolvenzverwalter und ohne eine Mitteilung an uns die Insolvenz durchgeführt. Dies hat uns der Mieter verschwiegen. Wir haben uns erkundigt, dem Mieter dann den Strom abgestellt, da es sich ja um eine Gewerbeimmobilie handelt. Einen Tag später hatte er eine einstweilige Verfügung gegen uns erwirkt, die Versorgungsleistungen wurden wieder erbracht. Wir haben dabei dann auch erfahren, dass der Vermieter in der Gewerbeimmobilie mit seiner Freundin und deren Sohn jetzt wohnt.
Wir haben daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, der seitdem aber leider nichts unternommen hat; wir haben ihm inzwischen das Mandat entzogen.
Die Forderungen aus 2008/2009 sind wegen der Insolvenz wahrscheinlich nicht mehr relevant; die Forderungen aus 2010 werden sicherlich auch nicht einholbar sein, da bei dem Mieter unseres Wissens nach "nichts zu holen" ist. Es geht uns hier hauptsächlich darum, ohne langes Gerichtsverfahren und viele Kosten den Mieter, der ohne Mietvertrag auf unsere Kosten lebt, umgehend aus der Immobilie zu entfernen ohne das wir noch weiteren Mietausfall und Kosten zu erwarten haben.
Kurzum wir brauchen einen Anwalt für:
1) rechtskräftige Kündigung - falls erforderlich
2) Ausschöpfung aller außergerichtlichen Wege, um den Mieter aus der Immobilie zu entfernen (z.B. erstmal Erwirkung der Abschaltung der Versogungsleistungen etc...)
Sollten weitere Schritte (Einklagen von Außenständen etc.) erforderlich sein, sind wir natürlich bereit, das Mandat auszuweiten und für weitere Kosten aufzukommen.
Sämtliche Unterlagen (Mietvertrag, Übersicht über Außenstände, Antrag und Beschluss der einstweiligen Verfügung) sind als Scans vorhanden und wurden hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen,
Auftrag angenommen am 17.08.2010 13:54:57
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 396
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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