Auftrag geschrieben am 26.06.2010 20:05:47
Minderung des Erbnachlasses wegen Belastungen durch Abriss und Sanierungarbeiten
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenlaut Gutachten über den Verkehrswert des vererbten Grundstückes wurde unter der Rubrik sonstige Wertbeeinflussende Umstände eine Summe von 5.500,- Euro als Minderung ausgewiesen.
Diese Summe wurde aus der Erbmasse ausgegrenzt. Sie wurde im Gutachten auf der Seite 23 detailliert geschrieben. Uns wurde somit eine Erbminderung zu Grunde gelegt.Bis zum heutigen Tag sind von diesen Kosten, die laut Gutachten entstehen würden, keinerlei Nachweis erbracht und auch keine Leistungen vorgenommen, die eine Minderung des Erbnachlasses Rechtfertigen würden.
Mir müssen davon ausgehen das hier durch Erbringung von Scheingutachten ein Betrug an der Erbengemeinschaft begangen wurde. Wie kann ich mich verhalten, was für rechtliche Möglichkeiten habe ich, mein mir entzogenes Erbe zu erlangen?
Mit freundlichen Grüßen.
Auftrag angenommen am 26.06.2010 20:08:45
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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