Auftrag geschrieben am 25.05.2011 17:27:17
Mit Ebay sprechen, dass Account wieder für Verkauf freigegeben wird
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenSie ist Inhaberin eines Ebay Accounts, dessen Name ich Ihnen nach Übernahme des Mandates nenne. Als Sie sich angemeldet hatte(Privater Verkäufer) wurde sie nach einiger Zeit gebeten, Ihren Personalausweis an Ebay zu übersenden. Dies habe ich dann auch gemacht. Jedoch wurde hier immer mitgeteilt, dass der Ausweis nicht leserlich sei oder nicht angekommen sein. Nach 6 Wochen und einige 20 Faxe haben sie dann das Account freigeschaltet. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Ebay Account mit dem Paypal Account verknüpft, damit die Beschränkung von 10 Bewertungen pro Monat wegfallen. Dies wurde dann so gemacht und ich konnte 100 Artikel verkaufen.
Ein paar Wochen später wurde das Ebay Account wieder gesperrt für die Dauer von 14 Tagen, da hier die alleinigen Verwertungsrechte an einem Erotikbildband eingestellt wurde und diese gegen die AGB verstießen. Nach der Freischaltung vom 20.04.11 ging auf einmal nichts mehr verkaufen. Ich habe das dann für meine Schwester alles gemacht, es kam eine Email dass ich Unterlagen für die Verkäufe nachreichen solle. Auf diese Email habe ich geantworterr, dass diese aus Flohmärkten stammen oder aus dem Nachlass unserer Oma. Woher soll ich für ein Buddelschiff oder ein Spazierstock eine Rechnung haben. Seitdem habe ich von Ebay nichts mehr gehört.
Habe dann ein Fax geschickt mit der Bitte um Freischaltung und angerufen für meine Schwester, jedoch hat man mir hier gesagt es würde freigeschaltet werden. Bis heute ist nichts passiert. Das Account hat 100 % Bewertungen und keine einzige negative Bewertung.
Bitte nehmen sie den Auftrag nur an, wenn Sie binnen der nächsten 24 Stunden in der Lage sind, am besten noch heute ein Schreiben an Ebay aufzusetzen und dieses vorab per Telefax zu senden und sich telefonisch mit Ebay in Verbindung setzen. Teilen Sie ebay mit, dass das account wieder zum Verkauf freigeschaltet werden soll und stellen Sie ebay die Anwaltskosten in Rechnung, da ich bei meinem letzten Schreiben mitgeteilt hatte, dass ich einen Rechtsanwalt einschalte und die mehrkosten ebay zu tragen hat. Meine Schwester und auch ich haben uns bei Ebay nichts zu Schulden kommen lassen.
Informationsaustausch über Email. Danke.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 25.05.2011 19:16:50
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie schreiben, dass die Anwaltskosten ebay in Rechnung gestellt werden sollen.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, falls sich ein Anwalt findet, der Ihren Auftrag bearbeiten möchte, die hier ausgelobten 50 Euro in jedem Falle direkt an den Kollegen bezahlen müssen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
geschrieben am 25.05.2011 19:16:50
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie schreiben, dass die Anwaltskosten ebay in Rechnung gestellt werden sollen.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, falls sich ein Anwalt findet, der Ihren Auftrag bearbeiten möchte, die hier ausgelobten 50 Euro in jedem Falle direkt an den Kollegen bezahlen müssen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 25.05.2011 19:26:29
Ich zahle ja auch die 50 Euro. Ich nehme den Service nicht das erste mal in Anspruch. Habe letzten Monat 700 Euro für Anwälte hier über die Plattform ausgegeben. Ich möchte nur versuchen, dass Geld wieder von Ebay zu bekommen, dass ich hier zahle. Die Kosten hier zahle ich ganz normal per Lastschrift. Die 50 Euro sollen dann versucht werden wieder von Ebay zu bekommen.
Ich hoffe jetzt das hier KLARHEIT herrcht.
geschrieben am 25.05.2011 19:26:29
Ich zahle ja auch die 50 Euro. Ich nehme den Service nicht das erste mal in Anspruch. Habe letzten Monat 700 Euro für Anwälte hier über die Plattform ausgegeben. Ich möchte nur versuchen, dass Geld wieder von Ebay zu bekommen, dass ich hier zahle. Die Kosten hier zahle ich ganz normal per Lastschrift. Die 50 Euro sollen dann versucht werden wieder von Ebay zu bekommen.
Ich hoffe jetzt das hier KLARHEIT herrcht.
Auftrag angenommen am 25.05.2011 20:25:10
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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