Auftrag geschrieben am 05.08.2010 08:17:53
Mittlere Reife(FOR) ohne Q, reicht nicht fürs Abitur und Aufstieg in die 11
Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Status: angenommenAngeblich hat er einen umfangreichen und sehr detalierten Bericht erstellt, vermutlich weil er sich mit dem Widerspruch selbst angegriffen fühlt. Mein Sohn hat aber seine Pflichtjahre - Fremdsprache für das Abitur voll. Warum werden dann jungen Menschen solche Steine in den Weg gelegt? Meine Frage ist jetzt, da eine Nachprüfung in einem anderen Fach(Mathe) aufgrund der gelaufenen Zentralen Abschlußprüfung nicht möglich ist, eine in Latein möglich währe. Sollten wir nach dem Widerspruch nicht darauf hingewiesen werden, ist das dann ein Formfehler, kann man weiter dageben angehen und wann muß eine Nachprüfung angekündigt werden. Die Entscheidung wird erst kurz vor Schulbeginn fallen und man muß für eine solche Prüfung bestimmt mehr Lernzeit vorab haben, oder???
Auftrag angenommen am 05.08.2010 10:36:01
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Pfeffer direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

