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Auftrag geschrieben am 12.08.2009 11:44:52

Möglichkeit der Zwangsvollstreckung püfen und ggf. durchführen

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommen
Im Frühjahr 2007 wurde von mir ein Werksvertrag mit einem Handwerker-Betrieb zur Renovierung eines Bades geschlossen.
Eine Anzahlung wurde geleistet, der Betrieb ging in die Insolvenz.
Eine Zwangsvollstreckung wurde beantragt, aber es war kein Guthaben vorhanden.
Kurze Zeit später eröffnete der Handwerker einen Heimwerkermarkt.
Eine Kontopfändung wurde beantragt, der Besitzer begann mit Ratenzahlungen, die er nach drei Monaten wieder einstellte.
Er wandelte nun das Geschäft in eine GBR mit einem neuen Teilhaber, so dass ein erneuter Beschluss zur Pfändung nicht durchgeführt werden konnte.
Der Heimwerkermarkt besteht nun sei knapp 2 Jahren, ein Pfändungsbeschluß in Höhe von 2600 Euro liegt vor.
Ich würde gern überprüfen lassen, ob ich noch eine Möglichkeit habe
mein Geld einzufordern und dies dann ggf. durchführen lassen.
Alle Unterlagen können zugesand werden.





Auftrag angenommen am 12.08.2009 11:59:15
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
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