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Auftrag geschrieben am 20.02.2010 21:05:10

Mündlicher Vertrag : Bauherr mit Chef der Baufirma wegen dem Bau einer Garage

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
M....... den 20.02.2010

Folgendes hat sich ereignet

Ein Bauherr mit seinem Sohn trifft sich im Büro einer Baufirma zu einem Gespräch
( am 11.04.2009 ) in welchen es über die Planung und Erstellung einer Doppelgarage geht .

Der Chef der Baufirma berechnet die kosten für die Erstellung der Doppelgarage mit allem was eine Garage haben muss und soll und von Ihm mit Ziegelsteinen gemauert werden soll ( in der Grösse und Ausstattung so wie der Bauherr einen Prospekt der Firma DAHMITFertiggaragenhersteller dabei hatte als vorlage und vergleich der kosten für Komplette Garage von DAHMIT komplett fertig wie die praktisch mit dem LKW zum Standort gebracht und dort abgestellt wird und zum Vergleich die gemauerte Garage der Baufirma mit Türe Fenster Dach Dachrinne Garagentor usw. also komplett fertig ) nach seinen Berechnungen kostet diese Doppelgarage 9800.- Euro , sagt der Chef der Baufirma .

Der Bauherr und sein Sohn sagen zum Chef der Baufirma , ja gut wir wollen dafür noch ein Schriftliches Angebot der Baufirma von Ihnen in welchem auch steht dass dieser
Preis 9800.- Euro der Endpreis ist für die Doppelgarage mit allem drum und dran ist ( bis zum heutigen Tag dem 20.02.2010 hat der Bauherr trotz mehrfacher Aufforderung an den Chef kein Schriftliches Angebot für diese zu erstellende Doppelgarage erhalten ) .

Jetzt nach Fertigstellung der Doppelgarage verlangt der Chef der Baufirma für diese Doppelgarage 13300.-Euro , 3500.- Euro mehr als ausgemacht und dann noch nicht einmal fertig gemacht die Doppelgarage , sondern der Bauherr hat selbst noch 4800.-Euro für die komplette Fertigstellung der Doppelgarage bezahlt .
Somit ist dem Bauherrn diese Doppelgarage um 8300.- Euro teurer geworden als ausgemacht 85 % mehr als ausgemacht das ist nach Meinung des Bauherrn Wahnsinn .

Der Chef der Baufirma verlangt nun trotz nicht Fertigstellung seinerseits diese 3500.-Euro als Nachzahlung , darf er das ?
( bitte auch den § nennen welcher dafür zuständig ist nachdem er das nicht darf )

Muss der Bauherr diese 3500.- Euro noch bezahlen ?
( bitte auch den § nennen welcher dafür zuständig ist nachdem er das nicht muss )


Kann der Bauherr vom Chef der Baufirma verlangen dass dieser die kosten von 4800.-Euro welche der Bauherr selbst bezahlt hat zur Fertigstellung der Doppelgarage übernimmt ?
Oder nur einen teil dieser kosten , wenn ja wie viel ?
( bitte auch den § nennen welcher dafür zuständig ist )



Bitte Ihr Spezialisten gebt mir die richtigen Antworten auf meine Fragen

wieviel soll diese Ihre Fachliche Antwort kosten , nennen Sie mir Ihren Preis

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Manfred



Auftrag angenommen am 20.02.2010 22:03:37
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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