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Auftrag geschrieben am 14.07.2011 19:32:36

Muss ich meine Schwiegermutter aufnehmen?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Schwiegermutter ist Tabletten und Alkoholsüchtig. Sie hat nun die Kündigung ihrer Wohnung erhalten,unsere Frage lautet: Müssen Mein Mann und ich Sie aufnehmen? Wir haben ein Einfamilienhaus das wir mit unseren 3 kleinen Kindern bewohnen.
Ich habe nun bedenken das Wir sie aufnehmen müssen wenn sie wohnungslos ist.

Vielen Dank im voraus für ihre Antworten


Auftrag angenommen am 14.07.2011 20:13:43
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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