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Auftrag geschrieben am 02.12.2009 21:19:39

Musterung, Verweigerung etc.

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommen
Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich habe vor einiger Zeit eine Einladung zur Musterung erhalten, den ersten Termin habe ich nicht wahrgenommen, warte jetzt auf den nächsten.

Das Problem ist, das ich einerseits einige chronische Erkrankungen habe; Asthma bronchiale, verschiedene Allergien wie Hausstaubmilben, Pollen, Gräser, ein Abzess am linken Hoden mit Wassereinlagerungen (inoperabel, operabel ja, dann aber Zeugungsunfähig.

Dann widerum, schließe ich meine Ausbildung Ende Januar ab, und bin dann auf einem 6 Monatigem Lehrgang als Aufbau zur Ausbildung.

Ich soll dann die Firma meines Vaters übernehmen, da dieser 60J, alt ist und sein Handwerk nicht mehr richtig ausüben kann, auf Grund verschiedener Erkrankungen, er hat derzeit 6 Angestellte.

Des Weiteren wollte ich nach dem Lehrgang, ein berufsbegleitendes Studium anfangen.

Nun zu Ihrer Aufgabe, welche Möglichkeiten habe ich, ausgemustert zu werden, oder was für andere Möglichkeiten habe ich, welche Unterlagen benötige ich, etc.

Gibt es Möglichkeiten direkt von Ihnen Vertreten zu werden und nicht zur Musterung zu müssen, oder diese zurückzustellen...

Daten zu mir, derzeit 21J. Berufsausbildung wird Ende Januar abgeschlossen.


Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 02.12.2009 21:54:38
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine schriftliche Beratung zu Ihrem Einsatz kann erfolgen, mehr allerdings nicht.

Für eine Vertretung wäre ein deutlich dreistelliger Betrag angebracht, da insbesondere in derartigen Fällen normalerweise knapp 490,- € für einen durchschnittlichen Fall anfallen (nach Maßgabe des verwaltungsgerichtlichen Streitwertkatalogs, Auffangwert: 5.000,- € als Grundlage für die Gebührenbemessung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

(Nach unten) Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind möglich.

Sie sollten daher ausdrücklich klarstellen, dass sich Ihr Einsatz NUR auf eine schriftliche Beratung bezieht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 02.12.2009 22:11:59

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich habe vor einiger Zeit eine Einladung zur Musterung erhalten, den ersten Termin habe ich nicht wahrgenommen, warte jetzt auf den nächsten.

Das Problem ist, das ich einerseits einige chronische Erkrankungen habe; Asthma bronchiale, verschiedene Allergien wie Hausstaubmilben, Pollen, Gräser, ein Abzess am linken Hoden mit Wassereinlagerungen (inoperabel, operabel ja, dann aber Zeugungsunfähig.

Dann widerum, schließe ich meine Ausbildung Ende Januar ab, und bin dann auf einem 6 Monatigem Lehrgang als Aufbau zur Ausbildung.

Ich soll dann die Firma meines Vaters übernehmen, da dieser 60J, alt ist und sein Handwerk nicht mehr richtig ausüben kann, auf Grund verschiedener Erkrankungen, er hat derzeit 6 Angestellte.

Des Weiteren wollte ich nach dem Lehrgang, ein berufsbegleitendes Studium anfangen.

Nun zu Ihrer Aufgabe, welche Möglichkeiten habe ich, ausgemustert zu werden, oder was für andere Möglichkeiten habe ich, welche Unterlagen benötige ich, etc.

Gibt es Möglichkeiten direkt von Ihnen Vertreten zu werden und nicht zur Musterung zu müssen, oder diese zurückzustellen...

Daten zu mir, derzeit 21J. Berufsausbildung wird Ende Januar abgeschlossen.

Es soll erstmal hier eine schriftliche Beratung erfolgen.


Auftrag angenommen am 02.12.2009 22:22:05
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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