Auftrag geschrieben am 29.07.2010 10:09:33
Nachehelicher Unterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenDa ich im Dez. 2009 arbeitslos wurde, wurde einvernehmlich mit meiner früheren Gattin eine Reduzierung des Unterhaltes auf 600,- € monatlich schriftlich vereinbart.
Ich bin jetzt ab 08.2010 wieder berufstätig, wobei ich netto mehr verdienen werde als zum Zeitpunkt der Scheidung. Dies liegt darin begründet, dass ich inzwischen aufgrund einer neuen Eheschließung Steuerklasse III und 0,5 Kinderfreibeträge habe.
Frage:
Wird ab dem Zeitpunkt der erneuten Arbeitsaufnahme wieder der ursprünglich festgeschriebene Unterhalt von 1000,- fällig? Oder wird der Unterhalt aufgrund des neuen, höheren Einkommens neu berechnet, falls ja wird das Nettoeinkommen herangezogen auf Basis meiner derzeitigen Steuerklasse III/05 oder auf Basis Steuerklasse I?
Auftrag angenommen am 29.07.2010 11:40:53
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 280
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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