Auftrag geschrieben am 12.12.2010 12:22:12
Nachzahlung Krankenkassenbeiträge?
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenich habe mich zum 1.07.2010 selbständig gemacht. Ich bin Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer. Die Rentenversicherung teilte mir daraufhin mit,daß diese Selbständigkeit geprüft werden müßte.Dieses Verfahren wird Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Statuses genannt.
Den Bescheid zur Anerkennung der Selbständigkeit erhielt ich erst am 5.11.2010.
Mein Lohnsteuerberater teilte mir mit,dass ich nun nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sein könnte.Ich müßte mich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder privat versichern lassen.
Da die Beiträge einer privaten Versicherung günstiger sind möchte ich die gesetzliche Krankenkasse kündigen.
Die GKV hat mir ein Schreiben geschickt zur Mitgliedserklärung für freiwillige Versicherte und am Telefon sagte man mir, wenn ich bei ihrer Kasse bleiben würde, werde man die freiwillige Mitgliedschaft zum 1.07.10 zurückdatieren und keine Beitragsnachforderungen stellen,denn ich hätte meine Selbständigkeit eher melden müssen.Da ich aber kündigen möchte gehe ich davon aus,dass jetzt Nachzahlungen auf mich zukommen.
Meine Frage: Wie soll ich eine Selbständigkeit melden, wenn ich bis zum 5.11.2010 selber nicht wußte, ob diese Tätigkeit als Selbständigkeit anerkannt wird, und muß ich der Forderung der Krankenkasse dann nachkommen? Die Kündigung wäre zum 1.3.11.Vom 1.07.10 bis Ende Februar 2011 hätte dann die Krankenkasse Rückforderungsansprüche.
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Auftrag angenommen am 12.12.2010 12:29:17
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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