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Auftrag geschrieben am 22.07.2010 18:37:36

Nebenkosten-Nachzahlung - Berechtigt? Unfreundliche Hausverwaltung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Sehr geehrter Rechtsanwalt,

zunnächst möchte ich Ihnen den Sachverhalt erklären:

Im Oktober 2009 ist mein Lebensgefährte in eine Wohnung eingezogen und ich gleich danach. Dies war im Mietvertrag so nicht vorgesehen. Jedoch konnte ich aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr in meinem Elternhaus wohnen bleiben.

Die Miete beträgt EUR 329,00 inkl. EUR 100,00 monatlicher Nebenkosten. Die Größe der Wohnung beträgt 32,50 m².

Nun zum Sachverhalt. Im Juli 2010 hat die Hausverwaltung meinen Lebensgefährten an seinem Arbeitsplatz angerufen und ihm mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, sollte die Nachzahlung der Nebenkosten in Höhe von ca. EUR 80,00 nicht sofort gezahlt werden. Darin waren EUR 30,00 Mahngebühren! enthalten.

Die Mitarbeiterin war sehr unfreundlich und drohte mit Schufaeintrag und Sonstigem. Man muss anmerken, dass wir bis dato keinerlei Orginal-Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Aus diesem Grund hat mein Lebensgefährte dies gleich per E-Mail angefordert, die auch zugeschickt wurde.

Am gleichen Tag haben wir den Betrag mit Zahlung unter Vorbehalt auf das Konto der Hausverwaltung überwiesen. Wir hatten keinerlei Zeit um die Abrechnung zu überprüfen.

Hinzu kommt, dass die Hausverwaltung von mir eine Ummeldebestätigung verlangt. Ich kann jedoch selbst keine Umeldung vornehmen da ich noch nicht voll geschäftsfähig bin und mich mit meinen Eltern in einem Gerichtsprozess befinde. Die Meldestelle weis jedoch Bescheid, sowie auch das Gericht.

Mir wurde angedroht, dass man die Polizei rufe und den Vertrag von meinem Partner sofort kündige, wenn ich die Bestätigung nicht zuschicken würde.

Am Telefon habe ich mich beim Vorgesetzten der Mitarbeiterin beschwert und dieser meinte, dass bei solchen Mietern, man nicht anders vorgehen könne.

Ich solle lieber zur Schule gehen und meine Hausaufgaben machen und nicht ständig mich in Sachen einmischen die mich nichts angehen. Des Weiteren teilte er mir mit, dass er bei solchen Mietern viel härter vorgeht und ihnen das Warmwasser abstellt bzw. den Zähler herausnimmt.

Bzgl. der Abrechnung teilte man mir mit, dass man alle Brief bereits verschickt habe und der Private Postversender auch alles ordnungsgemäß ausgesführt hat. Doch WIR haben nichts erhalten.

Dazu muss ich wieder anmerken, dass pro Brief EUR 10,00 Mahngebühren veranschlagt werden. Ich teilte mit, dass solche hohen Gebühren von keinem Gericht anerkannt werden. Dieser schrie mich an und meinte er schlägt noch die Verzugszinsen drauf, wenn ich weiter so frech bin.

Außerdem würde wir nur mit den Verzugszinsen auf den Betrag von EUR 30,00 kommen. Ich habe es hochgerechnet und es sind maximal EUR 2,00.

Ich habe das 1. Schreiben der Betriebskostenabrechnung verlangt das verschickt wurde und dort wurde ein Betrag von nur EUR 20,00 angezeigt und es waren bereits Mahngebühren aufgeschlagen. Es muss also noch ein Schreiben davor geben, da es sich bei diesem um eine Mahnung handelt. Die Hausverwaltung meint, es gäbe keines mehr davor.

Ich muss betonen, dass eine Vielzahl der Mieter in diesem Gebäude, Probleme mit der Hausverwaltung hat!!!


Meine Fragen zu diesem Fall:

1. Sind Mahngebühren in solch einer Höhe überhaupt rechtens?
2. Welche Abrechnung müssen wir nun bezahlen. Also es wurden wie gesagt mit Zahlung unter Vorbehalt, die ca. EUR 80,00 bezahlt.
3. Ich wohne bei meinem Lebensgefährten, zahle aber keine Miete -> Folglich keine Untervermietung. Können sie ihm die Wohnung wirklich außerordentlich kündigen?
4. Darf der Hausverwalter das Wasser einfach abstellen oder den Zähler herausnehmen?

Ich bitte den annehmenden Rechtsanwalt außerdem um anwaltliche Vertretung. Den Betrag von EUR 50,00 habe ich mit der Abrechnungssummer nach dem RVG berechnet. (1,3)


Mit freundlichen Grüßen
***

PS: Mein Lebensgefährt hat der Abtretung des Falles an einen RA zugestimmt.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 22.07.2010 18:42:24
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 459


Sehr geehrte Fragestellerin,

aus Ihren Ausführungen ergibt sich, dass Sie noch nicht volljährig sind, also wirksam hier keinen Beratungsvertrag schliessen können.

Aus dem Schreiben der Hausverwaltung ergibt sich auch, dass nicht Sie, sondern Ihr Lebengefährte zahlungspflichtig gemacht wird.

Bitte veranlassen Sie, dass er als Betroffener und Volljähriger hier einen Auftrag einstellt.


Mit freudlichen Grüßen




Auftrag angenommen am 23.07.2010 11:57:59
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
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