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Auftrag geschrieben am 18.01.2011 10:21:15

Nebenkostenabrechnung 2006 - 2009

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Guten Tag,
Im Rahmen eines Mieterwechsels in 2010 habe ich - verspätet - dem vorherigen Mieter eine Nebenkostenabrechnung von 2006 bis 2009 zugesandt. Der bisherige Mieter hatte in der Vergangenheit nie eine NK-Abrechnung angemahnt, hat aber nun nach seinem Auszug einen Anwalt in dieser Sache beauftragt.
Dieser hat mir in einem ersten Schreiben mitgeteilt, dass die Nachforderung für die NK-Abrechnung von 2006 bis 2008 verjährt seien und einzelne Positionen generell nicht akzeptiert werden. In einem zweiten Schreiben hat er mir dann eine "Zahlungsangbot" zugesandt, inkl. seiner Honorarkosten das ich so nicht akzeptieren wollte. In diesem Angebot waren auch wieder Rückforderungen bzgl der Jahre 2006 bis 2008.
In meiner Antwort habe ich dann seine Argumentation aus dem ersten Schreiben bzgl. der Verjährung für 2006 bis 2008 aufgegriffen und die Forderungen - ungeachtet deren Berechtigung und da ich keinen Ärger haben wollte - für das Jahr 2009 in voller Höhe akzeptiert und die von mir berechnete Summe für 2009 auch schon zurückgezahlt. Da es ein Vergleich ist, habe ich die geforderten Anwaltskosten nicht beglichen.
Nun habe ich ein erneutes Schreiben des Anwalts mit dem Hinweis erhalten, dass das ursprüngliche "Zahlungsangebot" nicht verhandelbar sein, und im Falle einer Nachzahlung im Rahmen einer Klage sämtliche gezahlte Nebenkosten aufgrund einer "fehlenden" Abrechnung zurückgefordert werden. Hierzu möchte ich bemerken, das möglicherweise die Abrechnung teilweise formal nicht korrekt ist, da nur die Wasser- und Heizkostenabrechnung über einen Abrechnungsservice erfolgte und die Kosten für Versicherung und Steuern nur tabellarisch aufgeführt waren.
So habe ich 3 konkrete Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
1. Sind die Jahre 2006 bis 2008 für Nachforderungen und Rückzahlungen wie von dem Anwalt zuerst behauptet verjährt?
2. Muss ich im Falle eines Rechtstreits wirklich mit der Rückzahlung sämtlicher NK rechnen, wenn die Abrechnung auch nur in Teilen nicht korrekt?
3. Die NK-Abrechnung für Heizkosten und Wasser erfolgte ja formal korrekt, da diese von einen Abrechnungsservice erstellt wurde. Reicht ein Nachweis für die noch verbleibenden Versicherungspositionen für die "Heilung" meiner möglicherweise formal nicht korrekten Abrechnung?




Auftrag angenommen am 18.01.2011 10:54:48
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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