Auftrag geschrieben am 23.11.2008 20:29:04
Negativer Zugewinn
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenSomit geht Konstrukt des "privilegierten Anfangsvermögen" zum Schutz des Erbes ins Leere.
Auch das Ziel des Zugewinns, beide Ehegatten gleichermassen am Erfolg/Misserfolg der Ehe zu beteiligen, wird ins Gegenteil verkehrt: Während A sehr großen Misserfolg verbucht (verliert 1/3 des Erbes), gewinnt B durch Vervierfachung seines Erbes (auf Kosten des Erbes von A). Je höher der Misserfolg der Ehe war, desto höher der negative Zugewinn und damit um so höher der Verlust von A und gleichzeitig der Gewinn von B. Im Extremfall, wenn der erwirtschaftete Gewinn beider höher als der Wert der Haushälfte ist, wäre der Anspruch auf Zugewinn korrekt und nicht ungerecht.
Eltern von A hatten mündlich ihre Schenkung davon abhängig gemacht, dass die Ehe bestand hat.
Suche eine Möglichkeit durch Vergleichsfälle und am besten durch Vergleichsfälle, die dieses Dilemma behoben haben oder beheben könnten.
Auftrag angenommen am 23.11.2008 20:52:15
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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