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Auftrag geschrieben am 18.02.2010 20:41:54

Neuberechnung Kindesunterhalt 2010 in Schleswig-Holstein

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

nach vielen Jahren habe ich beschlossen den Kindesunterhalt neu berechnen zu lassen. Dafür hat mein Ex-Mann und Vater unserer jetzt 17-jährigen Tochter mir seine Jahresgehaltsbescheinigung zur Verfügung gestellt, welche ich als Anlage (nur für den Anwalt sichtbar) beifüge. Bitte errechnen Sie den von ihm zu zahlenden Kindes-Unterhalt für das Jahr 2010 und erstellen mir eine ausdruckbare Berechnung. Unsere Tochter wird im April 18. Hat das Auswirkungen auf die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes? Der Vater hat keine weiteren Kinder und ein Ehegattenunterhalt wurde ausgeschlossen. Er ist nicht verheiratet
Sind Fahrtkosten in Abzug zu bringen?
Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen oder noch Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Grüße von una-stella



Auftrag angenommen am 18.02.2010 20:48:51

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