Auftrag geschrieben am 05.09.2009 18:29:06
Neues Scheidungsrecht: Witwer- / WitwenRente
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenWir sind beide Angestellte, haben in etwa das gleiche Einkommen und haben auch ungefähr die gleichen Rentenanwartschaften erworben (bei der gesetzlichen Rente und bei der Betriebsrente).
Bisher wollten wir verheiratet bleiben, um nach dem Tod des einen dem anderen länger Lebenden eine Witwen- bzw. WitwerRente aus der gesetzlichen Rente bzw. Betriebsrente zu ermöglichen. Dieser Anspruch wäre ja nach einer Scheidung verfallen.
Nun haben wir gehört, daß durch das neue Scheidungsrecht seit 1.9.2009 eine quasi prozentuale Witwen-/WitwerRente auch nach der Scheidung zugestanden wird, entsprechend der Anzahl Jahre, die man verheiratet war.
Ist diese Annahme für die gesetzliche Rente bzw. die Betriebsrente korrekt ?
(Für die Beantwortung dieser Frage besteht kein zeitlicher Druck)
Auftrag angenommen am 05.09.2009 18:33:43
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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