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Auftrag geschrieben am 03.07.2011 15:05:31

Nicht ausgeführte Festpreis Auftrag

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Am 17.01.2011 haben wir von einem Handwerker per Mail die Zusagen erhalten, dass er für einen Festpreis von € 3.850,00 und unter der Bedingung, dass er bis Ostern 2011 fertig sein würde, ein altes Haus im Schwalm-Eder-Kreis entkernen würde. Wir haben vereinbart, dass die Entsorgungskosten von uns separate übernommen würden. Er hatte einen Schlüssel
und 3 Monate Zeit, um die Arbeiten zu erledigen.

Anfang April hat sich der Handwerker krankgemeldet. Wir erhielten ein Mail in den er ankündigte, die Aufgaben bis Ende April erledigen zu können.

Wir haben ihn am Karfreitag am Haus getroffen, aber seitdem hat er nicht mehr im Haus gearbeitet. Auf unsere zahlreichen Kontaktversuche (Mail/Telefon) hat er nicht reagiert.
.
Wir hatten nun bereits 3 Vorabzahlungen geleistet in Hohe von €3.000,00 aber noch keine
Rechnung erhalten.

Am 22.05.2011 haben dem Handwerken geschrieben und mitgeteilt, das wir unsere Zusammenarbeit als beendet betrachten und wir bei der Rechnungststellung einen Kompromiss finden müssten da die Arbeiten nicht komplett und nicht termigerecht erledigt wurden desweiteren baten wir um Kopien der Abrechnung der Entsorgungskosten.

Wir erhielten keine Antwort.

Am 21.06.2011 haben wir dem Handwerker erneut geschrieben und mitgeteilt, dass für uns das Vertragsverhältnis beendet ist und die Arbeitsleistung mit den 3 Abschlagszahlungen beglichen sein und wenn er nach Ablauf von 2 Wochen keinen Widerspruch einlegt,
würden wir keine weiteren Forderungen von ihm akzeptieren.

Daraufhin erhielten wir ein Schreiben von ihm mit zwei Rechnung und einer für uns unangemessen Forderung.

Fragen:

Wenn ein Festpreis zugesagt wird und die vereinbarten Arbeiten nur teilweise ausgeführte werden, welchen Preis hat man zu zahlen? Der Preis In seinen Rechnungen basiert auf
einer Stundenrate, das kann nicht sein, da ein Festpreis vereinbart wurde? Sollte man nicht fairerweise etwas wie:

Festpreis * ausgeführte Stunden/(ausgeführte Stunden + geschätze Stunden für nicht ausgeführe Aufgaben)

Die Arbeiten wurden komplett ausgeführt, kann man daher eine Konventions-strafe verlangen?

Die Arbeiten wurden nicht termingerecht ausgeführt, kann man daher eine Konventions-strafe verlangen?



Auftrag angenommen am 03.07.2011 15:31:23
Rechtsanwalt Guido Matthes
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