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Auftrag geschrieben am 13.04.2011 18:01:41

Niederlassungserlaubnis und ERASMUS-Programm

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommen
Sehr geehrter Herr Anwalt,

Ich besitze das deutsche Abitur, lebe seit meinem vierten Lebensjahr in Deutschland, studiere zudem in Deutschland und besitze eine deutsche unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Studierende mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis dürfen am ERASMUS-Austauschprogramm teilnehmen.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass die Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn man sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhält.

Im Zuge des ERASMUS-Programms studiere ich im Ausland (Irland)für neun Monate (zwei Semester). Für Feiertage wie Weihnachten und Ostern werde ich für zwei Wochen nach Deutschland fliegen. Ich bin immer noch in Deutschland angemeldet und beabsichtige nach den neun Monaten weiter in Deutschland zu leben.

Somit interessiert es mich, ob meine Niederlassungserlaubnis bereits erloschen ist (Anmerkung: Ich habe die sechs Monate bereits überschritten) oder erlischt?

Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!



Auftrag angenommen am 13.04.2011 18:15:03
Rechtsanwalt Kerem E. Türker
Turmstraße 35 A, 10551 Berlin, Tel: 030/68320817, Fax: 030/52136963
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
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