Auftrag geschrieben am 18.05.2010 16:19:29
Niessbrauch
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommenich habe eine Frage zum Themenkomplex Immobilien, Eigentümer und Niessbrauch.
Meine Mutter, mein Bruder und ich sind im Besitz mehrer Immobilien.
Je ein Haus wurde meinem Bruder und mir laut Testament meines Vaters bereits überschrieben.
Auf beide Objekte hat meine Mutter ein lebenslanges Niessbrauchrecht. Sie verwaltet die beiden Häuser, sowie weitere in ihrem Alleinbesitz stehende, bislang in Eigenregie.
Akut ist nun meine Mutter krankheitsbedingt ausgefallen. Altersbedingt rechne ich hier auch nicht mehr mit einer wesentlichen Besserung.
Zu meiner Frage:
Ich würde nun gerne die Verwaltung meines Anteils übernehmen bzw. ein Gewerbe anmelden und auch das Objekt meines Bruders mitverwalten.
Brauchen wir dazu die Einwilligung meiner Mutter.
Es geht hier nicht darum sie zu umgehen, sondern darum, rechtzeitig eine Vollmacht von ihr zu bekommen, falls ihr krankheitsbedingt die Geschäftsfähigkeit entzogen wird.
Besten Dank im Voraus
Auftrag angenommen am 18.05.2010 16:49:12
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 456
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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