Auftrag geschrieben am 10.11.2010 14:22:23
Nutungsvertrag bzw. Unterleasingvertrag für Leasingübernahme
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Status: angenommenDer Interessent möchte/kann das Fahrzeug nicht übernehmen, anscheinend wegen fehlender Bonität.Habe mich aber bereit erklärt,wenn er mir die montalichen Leasingraten für die Laufzeit bis zum Vertragsablauf vorstreckt, kann ich ihm den Wagen zur Nutzung zur Verfügung stellen.Die Raten werden im voraus auf das Konto der Leasinggesellschaft überwiesen, desweiteren versichere ich dem neuen Nutzer des Fahrzeuges ihn als 2. Fahrer in die bestehende Vollkasskoversicherung einzuschreiben.Die Kosten bis zum Ende der Laufzeit belaufen sich auf 526,90 Euro.
Nach eingehender Zahlung bei der LG werde ich das Fahrzeug abmelden und die Leasinggesellschaft wird dann den Fahrzeugbrief zur zuständigen Zulassungstelle schicken.(zb:München).
Anhang einer voher ausgefüllten Vollmacht des neuen Nutzers, wird das Fahrzeug zugelassen und kann vom von ihm entweder abgeholt oder angeliefert werden.
Da ich einen guten Draht zur Leasinggeselschaft habe, ist diese auch bereit bei der Abwicklung mitzuwirken.Das Aufsetzen des Vertrages hat die LG mir überlassen.Jedoch könnte auf dem Vertrag, wenn nötig der Briefkopf der LG stehen.
Ich weiss nicht genau, wie es besser wäre für den neuen Nutzer wenn ich als Vertragspartner auftache oder besser die LG.
(dies bleibt Ihrer fachlichen Einschätzung überlassen, Herr Anwalt)
Gerne kann ich Ihnen auch eine Kopie des bestehenden Leasingvertrages zukommen lassen.
Es gibt natürlich weitere Einzelheiten zu diesem Vertrag, die wir ggf. telefonisch gerne besprechen können.
