Auftrag geschrieben am 15.06.2011 17:18:50
Nutzung von Gewerbeeinteil teilgewerblich
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenin der Eigentümergemeinschaft wurde der Antrag eines Eigentümers gestellt seine Gewerbeeinheit teilgewerblich zu nutzen (wohnen und arbeiten). In der Teilungserklärung / Gemeinschaftsorndung wird keine eindeutige Zweckbestimmung für die Teileigentume vorgenommen:
§ ...
...
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
...
Weiteres konnte ich in der Teilungserklärung nicht finden (siehe Anlage).
1. Wie kann die Gemeinschaft den Beschluss fassen (mehrheitlich zugänglich oder ein-/allstimmig?)
2. Wie sollte der Beschluss unverbindlich durch den Verwalter vormuliert werden? Weleche Auflagen sind ggf. sinnvoll aufzunehmen?
Für eine kurzfristige, rechtliche Würdigung und Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
Der Ratsuchende
Auftrag angenommen am 15.06.2011 18:19:37
Rechtsanwalt Lothar Eichholz
Hanauer Straße 1, 61130 Nidderau, Tel: +49(0)6187 93210, Fax: +49(0)6187932126
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
Bewertungen: 43
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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