Auftrag geschrieben am 22.09.2010 11:49:37
Nutzungsentschädigung bei gemeinsamem Grundstück
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommenich besitze zusammen mit meinem Vater ein Grundstück mit Haus darauf. Ich habe einen Anteil von 25 %. Er bewohnt das Haus alleine. Ich nutze es überhaupt nicht. Mein Vater möchte nicht, dass
wir in Teilungsversteigerung gehen. Nun habe ich gelesen, dass mir
Nutzungsentschädigung entsprechend meinem Anteil zusteht.
Welches sind die Rechtsgrundlagen für die Nutzungsentschädigung (BGB?) ?
Gibt es dazu Urteile auf die ich verweisen kann?
Bitte geben Sie ausführliche Quellen an.
Wie hoch kann die Nutzungsentschädigung ausfallen?
Das Grundstück ist 1600 qm gross und das Wohnhaus 140 qm und
die Werkstatt (beheizbar) 80 qm. Das Grundstück liegt 30 km
ausserhalb Berlins.
Bitte geben Sie Richtgrössen an.
Mfg
Auftrag angenommen am 22.09.2010 12:43:12
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 103
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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