Auftrag geschrieben am 20.04.2010 17:28:28
Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenDie Mail vorzeigend habe ich mitgeteilt dass ich meine online bestellte Ware abholen möchte. Die Auftragsnummer wurde notiert und mir die Ware gegen Barzahlung ausgehändigt. Auf der Rechnung wurde dies mit "Bar-Verkauf" gekennzeichnet.
Einen Tag später bekomme ich eine E-Mail mit dem Inhalt dass meine Onlinebestellung storniert sei, mit dem Hinweis "Abholung im Ladenlokal".
Nach einigen Tagen bemerke ich dass das Gerät nicht meinem Vorstellungen entspricht und ich möchte es gegen ein höherwertiges umtauschen bzw. per Widerrufsrecht zurückgeben. Im Lokal wird mir am 24.03. jedoch beides verwährt, mit der Begründung, ich hätte eine Rechnung über ein Bar-Verkauf erhalten und die Online-Bestellung sei storniert. Um ein Widerrufsrecht zu erhalten hätte ich die Ware im voraus bezahlen müssen und nicht bar. Meine am selben Tag erfolgter schriftlicher Widerruf (per Mail und Fax) mit dem Hinweis darauf dass für das Widerrufsrecht nicht die Zahlungsart sondern die Art des zustandegekommenen Vertrages entscheidend ist wurde nunmehr mit dem Grund abgelehnt, die Onlinebestellung sei auf meinen Wunsch hin storniert worden! Die letzte Frist von einer Woche zur Anerkennung des Widerrufsrechts ist ohne Antwort verstrichen.
Wunsch: Durchsetzung des Widerrufsrechts notfalls gerichtlich
Auftrag angenommen am 20.04.2010 18:04:18
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 122
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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